Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union, sog. EU Resettlement Framework vorgelegt.
Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass die Kommission durch die Initiative des Vorschlags eines Verordnungsentwurfs der weiteren Ausgestaltung von Resettlement in der EU einen bedeutenden Stellenwert einräumt. Der Deutsche Caritasverband sieht als sehr positiv an, dass hiermit die Chance eröffnet wird, legale und sichere Einreisen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen in die EU verstärkt zu ermöglichen.
Kritik an Verknüpfung von Resettlement mit Migrationskontrolle
Der Deutsche Caritasverband betont allerdings, dass Resettlement ein ergänzendes Instrument zum Schutz besonders vulnerabler Schutzsuchender ist. Das Recht auf Asyl bzw. auf internationalen Schutz von Flüchtlingen, die über andere Wege in die EU gelangen, darf durch den Neuansiedlungsrahmen nicht angetastet werden. Als äußerst kritisch bewertet der Deutsche Caritasverband daher die in dem Verordnungsentwurf an verschiedenen Stellen angelegte Verknüpfung von Resettlement mit Migrationskontrolle. Schutzsuchende dürfen nicht von einer Neuansiedlung ausgeschlossen werden, weil der Drittstaat, in dem sie sich befinden, nicht wie von der Kommission vorgesehen mit der Europäischen Union zusammenarbeitet.
Dass bei der Auswahl für Resettlementprogramme im vorgeschlagenen Neuansiedlungsrahmen mehr Personengruppen als in nationalen Neuansiedlungsprogrammen üblich Berücksichtigung finden sollen, begrüßt der Deutsche Caritasverband. Falls die gesamte Anzahl an Aufnahmeplätzen jedoch nicht gleichzeitig erhöht wird, befürchtet der Deutsche Caritasverband, dass vulnerable Schutzsuchende bei der Auswahl für eine Neuansiedlung unzureichend berücksichtigt werden könnten.