Inhaberin des Lehrstuhls für Moraltheologie, Universität Augsburg
Ein Schwangerschaftsabbruch enthält immer einen ethisch unauflösbaren Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensschutz des Ungeborenen. Ziel einer Gesetzesreform sollte nicht die Abschaffung, sondern eine Verbesserung des § 218 sein. Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Ungewollt schwanger: eine schwierige Schicksalsgemeinschaft'