Etwa 200 Änderungen in der Bilanzrichtlinie sollen nach 2015 gültig sein. Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung der sogenannten gesetzlichen Schwellenwerte. Sie dienen nach dem Handelsrecht der Einstufung von Kapitalgesellschaften in groß, mittel, klein.
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Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat zu vielfältigen Änderungen geführt, die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung spätestens ab 2016 zu beachten sind: ein Überblick.
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