Bei der Konferenz des Bundesarbeitskreises für Pflegesatz und Entgeltfragen der Diözesan-Caritasverbände im November 2019 in Fulda haben die Referenten über Entwicklungen in der Pflege, in der Behinderten sowie in der Kinder und Jugendhilfe beraten.
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Das Referat Sozialwirtschaft des Deutschen Caritasverbandes hat die Bemessung des Risikozuschlags in Pflegesatzverhandlungen untersucht und gibt Empfehlungen für die Verhandlungspraxis.
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Damit das Bundesteilhabegesetz in der Praxis verwirklicht werden kann, gilt es beispielsweise Landesrahmenverträge, Bedarfsermittlungsinstrumente und Leistungsvereinbarungen zu erarbeiten. Wie weit die Verhandlungen dazu in den einzelnen Ländern sind, ist recht unterschiedlich.
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