Bei der Konferenz des Bundesarbeitskreises für Pflegesatz und Entgeltfragen der Diözesan-Caritasverbände im November 2019 in Fulda haben die Referenten über Entwicklungen in der Pflege, in der Behinderten sowie in der Kinder und Jugendhilfe beraten.
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Betriebswirtschaftlich gesehen sind die Pflegestärkungsgesetze eine große Herausforderung für die Heimbetreiber. Wie sich etwa die neuen Vorgaben bei den Personalkosten und der Risikozuschlag in der Praxis bewähren, wird sich erst längerfristig zeigen.
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Das Referat Sozialwirtschaft des Deutschen Caritasverbandes hat die Bemessung des Risikozuschlags in Pflegesatzverhandlungen untersucht und gibt Empfehlungen für die Verhandlungspraxis.
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Um mehr junge Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen, sollten Fragen wie etwa der Anschubfinanzierung für Pflegeschulen und das Prozesskosten-Risiko der Schiedsstelle bald geklärt werden.
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Damit das Bundesteilhabegesetz in der Praxis verwirklicht werden kann, gilt es beispielsweise Landesrahmenverträge, Bedarfsermittlungsinstrumente und Leistungsvereinbarungen zu erarbeiten. Wie weit die Verhandlungen dazu in den einzelnen Ländern sind, ist recht unterschiedlich.
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