Die Entscheidung der Bundesregierung, die Schuldenbremse für das Jahr 2023 auszusetzen, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:
"Die Schuldenbremse auszusetzen, wie es die Bundesregierung für den Haushalt 2023 nun verabredet hat, ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der einzig folgerichtige Schritt. Er vollzieht nach, was mit der Finanzierung des KTF im Grunde schon entschieden war: Angesichts der Dringlichkeit der Klimaschutzinvestitionen sind neue Schulden des Bundes politisch zu vertreten.
Beides - Klimaschutz und Schuldenbremse - wollen die intertemporalen Freiheitsrechte sichern. Die sozial ökologische Transformation duldet keinen Aufschub - das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus dem März 2021 zum Klimaschutzgesetz der Politik ins Stammbuch geschrieben. Das Gericht hat damals deutlich gemacht, dass das relative Gewicht des Klimaschutzgebots bei fortschreitendem Klimawandel zunimmt. Dies gilt auch im Vergleich zur Schuldenbremse. Und das, obwohl auch sie der Logik einer inter-generationellen Solidarität folgt.
Nun brauchen wir schnellsten einen Plan für den Haushalt 2024, der einem ähnlichen Muster folgen könnte. Wie dringend die Verabschiedung eines Haushalts für nächstes Jahr ist, erleben wir ganz akut - konkret wissen etliche Kolleginnen und Kollegen, zum Beispiel im Bundesfreiwilligendienst, nicht, ob ihre Stelle im nächsten Jahr weiter finanziert sein wird. Es braucht unverzüglich Klarheit über das Fortbestehen eines sozialen Netzes, auf das viele Menschen angewiesen sind."