Arbeitsmigration im Interesse aller fördern
Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, wirbt Deutschland wieder vermehrt um ausländische Arbeitnehmer(innen). Fragwürdig sind jedoch Anwerbeaktionen für Berufe, bei denen in den Ausreiseländern selbst ein Mangel besteht. Die Abwanderung von Arbeitskräften kann den Arbeitsmarkt des Herkunftslandes jedoch auch entlasten. Temporäre Migration ermöglicht zudem Wissenstransfer in die Herkunftsstaaten. Abhängig von der Situation kann Migration auch zur Stabilisierung von Herkunftsländern beitragen.
Innerhalb der EU gilt das Freizügigkeitsrecht. Jede/r kann dort leben und arbeiten, wo er oder sie es möchte. Die Möglichkeiten der legalen Einreise und Arbeit für Nicht-EU-Bürger(innen) sind sehr beschränkt. Trotzdem gelangt eine unbekannte Zahl nach Deutschland, beispielweise als Tourist(inn)en oder auf illegalen Wegen, und bleibt dann hier. Sie können nur illegal arbeiten. Der illegale Aufenthaltsstatus bedeutet für die betroffenen Arbeitsmigrant(inn)en das Gefühl der vollständigen Entrechtung. Sie arbeiten und leben unter der permanenten Gefahr, in Abschiebehaft genommen zu werden. Die beste Form, gegen Schwarzarbeit vorzugehen, ist, legale Arbeit zuzulassen. Darauf muss die Politik (auch ausländerrechtlich) reagieren.
Unsere Forderungen
- Zuwanderung darf nicht auf Fachkräfte reduziert werden. Abhängig vom Bedarf muss Zuwanderung für alle Berufssparten möglich sein. Die Freizügigkeit von EU-Bürger(inne)n aus wirtschaftlich armen Ländern darf nicht in Frage gestellt werden.
- Zuwanderungsregeln sollen einfach und transparent gestaltet werden. Es darf keinen Ausschluss bestimmter Gruppen, Religionen oder Herkunftsregionen geben.
- Auch bei befristeten Aufenthalten darf es keinen Ausschluss der Familienzusammenführung geben. Die Frage, wo und wie das Familienleben von Migrant(inn)en gestaltet wird, muss selbstbestimmt möglich sein.
- Die Diskriminierung und alltägliche Ausgrenzung von Roma soll in den Herkunftsstaaten und in Deutschland bekämpft werden.
- Es braucht vermehrt Kooperationen mit den Herkunftsländern der Arbeitsmigrant(inn)en auf politischer und kirchlicher Ebene, um die Transparenz zu erhöhen und Nachteile der Arbeitsmigration zu bewältigen.
- Bei der Beschäftigung von mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen muss gewährleistet sein, dass die Haushaltshilfen entsprechend einem Tarif bezahlt werden und sozial- und krankenversichert sind. Zudem muss sichergestellt werden, dass die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und damit auch Mindestruhezeiten und ein freier Tag/Woche gewährleistet sind.
- Die Qualität der Pflege sollte durch die Zusammenarbeit mit ambulanten Pflege-diensten gesichert werden.
- Die Möglichkeiten, gegen Ausbeutung und illegale Beschäftigungen vorzugehen, sollen konsequent genutzt und ausgebaut werden, damit solche Arbeitsverhältnisse für Arbeitgeber(innen) unattraktiv werden.
- Konsument(inn)en sollen über die Zusammenhänge aufgeklärt werden, damit sie bereit sind, ggf. höhere Preise für gerechte Löhne zu akzeptieren.
- Menschen, die Opfer von Arbeitsausbeutung oder von Zwangsprostitution geworden sind, müssen angemessene psychosoziale Begleitung erhalten. Sie sollen, sozialrechtlich abgesichert, Zeit erhalten, sich zu stabilisieren und neu zu orientieren, und Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte bekommen. Sie sollen zusätzlich ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten.
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