Erstausstattung für mein Baby beantragen
Wer kann mir helfen, die Erstausstattung für mein Baby zu beantragen?
Wenn du dir unsicher bist, wo du welchen Antrag stellen musst und was dabei alles zu beachten ist, kannst du dich an die Caritas-Onlineberatung wenden. Die Kolleg:innen kennen sich bestens aus und können auf deine individuelle Lebenssituation eingehen.
Wo stelle ich den Antrag auf Erstausstattung?
Wenn du erwerbsfähig und mindestens 15 Jahre alt bist, musst du den Antrag beim Jobcenter in deiner Nähe stellen. Als erwerbsfähig giltst du, wenn du geistig und körperlich in der Lage bist, drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wenn du nicht erwerbsfähig oder unter 15 Jahre alt bist, kannst du den Antrag beim Sozialamt stellen.
Welchen Antrag muss ich für die Erstausstattung ausfüllen?
Welchen Antrag du ausfüllen musst, hängt davon ab, ob du bereits Unterstützung vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt bekommst oder nicht.
Wenn du zum Beispiel Bürgergeld vom Jobcenter bekommst oder Sozialhilfe vom Sozialamt, dann kannst du Einmalleistungen für die Erstausstattung beantragen. Zusätzlich steht dir ein Mehrbedarf als Schwangere zu, den du auch beantragen solltest. Das ist ab der zwölften Schwangerschaftswoche (12. SSW) möglich. Am besten du legst bei der zuständigen Behörde deinen Mutterpass vor, um deinen Bedarf geltend zu machen.
Wenn du bisher nicht vom Jobcenter oder Sozialamt finanziell unterstützt wirst, kannst du den "Antrag auf Gewährung von Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt" ausfüllen.
Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich die Erstausstattung für mein Baby beantrage?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die finanzielle Unterstützung in jedem Landkreis unterschiedlich gehandhabt wird. Das gilt zumindest für alle, die bisher nicht vom Jobcenter oder vom Sozialamt unterstützt wurden. Für diejenigen, die bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen und einen Mehrbedarf für ihre Schwangerschaft geltend machen, gilt derselbe monatliche Betrag. Dieser beträgt aktuell 85,34 Euro pro Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende. Wer mit seinem Partner oder Partnerin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, bekommt etwas weniger. Das liegt daran, dass sich der Mehrbedarf am jeweiligen Bürgergeld-Regelsatz orientiert. Diesen Mehrbedarf bekommen alle Schwangeren, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, bis zur Geburt ihres Kindes.
Kann ich vor der Bewilligung des Antrags bereits mit dem Kauf der Erstausstattung für mein Baby beginnen?
Nein, davon raten wir ab. Denn dann kann beispielsweise das Jobcenter argumentieren, dass du dir die Erstausstattung offensichtlich ohne die Unterstützung leisten konntest.
Was kann ich tun, wenn die Unterstützung des Jobcenters/Sozialamts für die Erstausstattung für mein Baby nicht ausreicht?
In diesem Fall kann die "Bundesstiftung Mutter und Kind" weiterhelfen. Diese Stiftung wurde genau für diesen Zweck 1984 gegründet. Um von der Stiftung unterstützt werden zu können, musst du dich vorher in einer Schwangerschaftsberatungsstelle beraten lassen. Denn die Beratungsstellen müssen die Unterstützung bei der Stiftung für dich beantragen. Das ist gesetzlich so geregelt. In unserer Onlineberatung findest du die passenden Beratungsstellen in deiner Nähe. Außerdem gibt es verschiedene Fonds der Kirchen, die Schwangere unterstützen. Auch hier wissen die Berater:innen in unserer Onlineberatung bestens Bescheid.
Wie unterstützt mich die Caritas dabei, die Erstausstattung für mein Baby zu beantragen?
Jede Beratung bei der Caritas ist individuell und geht auf deine Lebenssituation ein. Im Vordergrund der Schwangerschaftsberatung steht oft die finanzielle Situation und die Frage, wie der Lebensunterhalt nach der Geburt gesichert werden kann. Reicht das Geld für mich und meinen Nachwuchs nach dem Mutterschutz? Denn durch den Wegfall beziehungsweise die Verringerung eines Einkommens entsteht eine ganz neue Lebenssituation für Paare oder Alleinerziehende. Neben der Erstausstattung wird in der Beratung daher auch auf andere finanzielle Hilfen geschaut, wie zum Beispiel das Elterngeld.
Diese FAQ sind entstanden auf Basis eines Gesprächs mit der Caritas-Beraterin Iris Elste. Sie und alle Kolleg:innen in den Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas helfen dir gerne bei weiteren Fragen.