Glossar: Alter und Pflege
Selbsttötung (Beihilfe)
Ein Schwerkranker oder Sterbender will seinem Leben ein Ende setzen. Er will dies zum Beispiel durch ein tödliches Medikaments machen und bittet jemand anderen, ihm dieses zu besorgen und bereitzustellen.
Da der Suizid in Deutschland straflos ist, wird auch die Beihilfe zur Selbsttötung als solche nicht geahndet. Unter Umständen macht sich ein Suizidhelfer jedoch nach dem Betäubungsmittelrecht strafbar.