Menschenhandel
Als Menschenhandel werden unterschiedliche Ausprägungen der planmäßigen Ausbeutung von Menschen bezeichnet. Umfasst sind alle Formen der Anwerbung, des Transports und der Unterbringung von Personen, die zum Zweck der Ausbeutung unter der Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit stattfinden. Ausbeutung umfasst die Ausnutzung der Prostitution oder andere Formen sexueller Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder der Sklaverei ähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.
Menschenhandel kann grenzüberschreitend sein, muss dies aber nicht. Ein Kriterium des Menschenhandels kann es sein, dass die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird, die sich aus einem Aufenthalt im Ausland ergibt. Aber auch wenn die Hilflosigkeit, die sich aus dem Alter insbesondere bei Minderjährigen ergibt, ausgenutzt wird, kann Menschenhandel vorliegen.