Glossar: Alter und Pflege
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation ein, dann haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren. Falls sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Wenn der Arbeitgeber das verlangt, müssen ihm die Beschäftigen eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit vorlegen.
Eine kurzzeitige Freistellung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Größe des Unternehmens.