Glossar: Haft
Ersatzfreiheitsstrafe
Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des/der Verurteilten abhängt.
Die Dauer der Freiheitsstrafe entspricht der Anzahl an Tagessätzen, zu denen jemand verurteilt wurde.