Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 2005 ein Dauerthema in der sozialpolitischen Reformdebatte. Anlässlich einer Anhörung von Oppositionsanträgen im Deutschen Bundestag fordert Caritas einen Paradigmenwechsel im SGB II, der das "Fördern" deutlich markanter ins Zentrum rückt.
Die Stellung der Anspruchsberechtigten im Leistungsprozess muss durch eine Reform des SGB II so gestärkt werden, dass Integrationserfolge nicht länger durch die Drohungen mit Verwaltungsakten und einem starren Sanktionsregime behindert werden. Arbeitsmarktpolitik muss anstelle einer möglichst schnellen Vermittlung in teilweise instabile Arbeitsverhältnisse auf den Erwerb von Berufsabschlüssen und Qualifizierung sowie Aus- und Weiterbildung setzen, um auf diesem Weg eine nachhaltige Integration in Arbeit zu erzielen. Hierbei gilt es frühzeitig anzusetzen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der Menschen ohne Schulabschluss und Ausbildung lebenslaufbegleitend deutlich verringert wird. Ausgeweitet werden müssen u.a. Angebote der Berufsorientierung und der außerschulischen Berufsausbildung, damit Auszubildende mit Unterstützungsbedarf gezielt begleitet werden können. Verhindert werden muss, dass insbesondere junge Menschen sich aus der Förderung verabschieden. Hierfür ist eine Reform des Sanktionsrechts - gerade auch für Jugendliche - dringend erforderlich. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen müssen vollständig umgesetzt werden. Handlungsbedarf besteht auch bei der Neubemessung der Regelbedarfe und der Festlegung von Angemessenheitskriterien der Kosten und Unterkunft. Längerfristig vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossene Personen müssen Zugang zum sozialen Arbeitsmarkt erhalten, der als Förderinstrument dauerhaft im SGB II verankert werden muss