Die finanziellen Mittel, die den einzelnen Jobcentern für Eingliederungsleistungen im SGB II zugewiesen werden, sind unterschiedlich hoch. Die Verteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Anteil der örtlich zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsempfänger. Zusätzlich erhalten Jobcenter mit einer überdurchschnittlich hohen Grundsicherungsquote einen Zuschlag, solche mit einer unterdurchschnittlichen Quote einen Abschlag (sog. Problemdruckindikator).
Deshalb sind die zugewiesenen Mittel pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage besonders gering. Allerdings haben die Leistungsempfänger gerade in diesen Regionen häufig besondere, verfestigte Problemlagen und brauchen daher oftmals besonders kostenintensive Fördermaßnahmen. Wenn für sie pro Kopf wenige Mittel zur Verfügung stehen, können diese Menschen nicht angemessen gefördert werden.