Der Deutsche Caritasverband begrüßt das Vorhaben, einen verbesserten gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die Herausforderung zu bewältigen, viele neu ankommende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu versorgen. Er unterstützt insbesondere die folgenden Gesetzesabsichten:
- Jugendhilfeleistungen sollen auch für die ausländischen Kinder und Jugendlichen im SGB VIII ermöglicht werden, die sich nur tatsächlich oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhalten.
- Das Kindeswohl wird bei der Entscheidung über die Verteilung berücksichtigt.
- Es ist beabsichtigt, eine zügige Entscheidung über eine mögliche Verteilung zu erzielen.
- Die Verteilung soll in Begleitung einer Fachkraft erfolgen. Die Caritas schlägt – anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen – eine Übergabe an eine Einrichtung und nicht an das Jugendamt vor.
- Die Handlungsfähigkeit im Ausländerrecht wird auf die Volljährigkeit angehoben.
Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes bleibt allerdings kritisch zu bewerten:
- Der derzeitige Gesetzestext lässt vermuten, dass das Verfahren ein rein zwischenbehördlicher Vorgang sein soll, denn die genaue prozedurale Stellung des Minderjährigen bleibt unklar. Zur Sicherstellung seiner Rechte ist es aber unerlässlich, dass er bei der Kindeswohleinschätzung beteiligt wird, dass er über die Benennung des BVA benachrichtigt und ihm die Verteilungsentscheidung des Landesjugendamtes bekanntgemacht und förmlich zugestellt werden. Nur gegen einen klagefähigen Bescheid kann er ggf. vorgehen.
- Eine Sprachförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt ist nicht verankert: Der DCV setzt sich dafür ein, unbegleiteten Minderjährigen die bestmögliche Unterbringung, Versorgung und Unterstützung zukommen zulassen. Bereits in der Zeit vor der Verteilung ist es wichtig, dass die unbegleiteten Minderjährigen Angebote haben, um sich auf ihr neues Leben vorzubereiten. Dazu gehört vor allem das Erlernen der deutschen Sprache. Dementsprechend ist es aus Sicht des DCV wichtig, dass sobald wie möglich nach der vorläufigen Inobhutnahme Möglichkeiten des Spracherwerbs und des Schulbesuchs bestehen, damit die Zeit des Wartens möglichst sinnvoll von den unbegleiteten Minderjährigen genutzt werden kann.