Im Prozess der Einführung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Personalbemessung nach § 113c SGB XI hat Prof. Rothgang für die vollstationären Langzeitpflege festgestellt, dass neben mehr Pflegefachpersonen künftig bis zu 100.000 Pflegeassistenzkräfte des Niveaus QN 3 benötigt werden, um einen guten Personalmix mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung in einem modular gestuften und durchlässigen Ausbildungssystem zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf sieht alternativ die Regelung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten vor. Wir sprechen uns klar für das Kompetenzprofil einer Pflegefachassistenzausbildung aus. Denn die bisherigen Helferausbildungen entsprechen inhaltlich nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die Pflegesituationen werden zunehmend komplexer und umfassen akute, chronische, intensivpflichtige und psychiatrische Bedarfe, die die traditionellen Sektorengrenzen überschreiten. Eine Ausbildung, die sich ausschließlich entweder auf die geriatrische Langzeitpflege oder die Akutpflege konzentriert, ist daher nicht mehr zeitgemäß. Daher benötigt die Pflegefachassistenz ein eigenständiges Berufsprofil, das sich an der generalistischen Pflegeausbildung orientiert. Es ist erforderlich, die Assistenzausbildung modular gestuft, durchlässig sowie auf- und durchstiegsorientiert zu gestalten. So sollen sich Pflegeassistenzkräfte zu Pflegefachpersonen weiterqualifizieren können, indem bestimmte Kompetenzen auf die Ausbildung angerechnet werden; andererseits sollen auch Abbrechende der Pflegefachkraftausbildung leichter einen Abschluss als Pflegeassistenzkräfte erwerben können.