Zusammenfassung
Die Grunderwerbsteuer kann den Wohnungsmarkt in zweifacher Hinsicht negativ beeinflussen: Zum einen bildet die Grunderwerbsteuer bei der Erstellung neuer Wohngebäude einen zusätzlichen Kostenfaktor. Zum anderen verteuert sie den Eigentumsübergang von Wohnraum, der für einen funktionierenden Wohnungsmarkt in einer mobilen Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung bildet.
Die Einnahmen der Grunderwerbsteuer fließen vollständig den Ländern zu. Seit der Föderalismusreform 2006, mit der die Hoheit über die Festlegung des Steuersatzes vom Bund auf die Länder übertragen wurde, wurde die Grunderwerbsteuer von vielen Bundesländern deutlich erhöht. Dies stellt vor allem für Familien mit geringerem Einkommen eine Hürde beim Erwerb von Wohnraum dar. Gleichzeitig besteht für Unternehmen durch geschickte Rechtsgestaltung die Möglichkeit sich der Grunderwerbsteuerpflicht zu entziehen (Share Deals). Hierdurch entgehen der Allgemeinheit über die Jahre geschätzt Milliardeneinnahmen.
Vor diesem Hintergrund setzt sich der Deutsche Caritasverband dafür ein, dass die Grunderwerbsteuer nicht weiter erhöht wird und die Möglichkeiten zur Umgehung der Grunderwerbsteuer eingeschränkt werden. Darüber hinaus sollten beim Ersterwerb von als Hauptwohnsitz selbstgenutztem Wohneigentum für Privatpersonen und Familien Befreiungstatbestände vorgesehen werden.