Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt das Anliegen, das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung zu erhalten und zu stärken. Mit der Grundrente wird das Kernversprechen garantiert, nach jahrzehntelanger Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung eine angemessene Absicherung im Alter zu erhalten, welche die Lebensleistung honoriert. Das bestehende System der gesetzlichen Sozialversicherung wird damit in der Alterssicherung um ein Element des solidarischen Ausgleichs ergänzt.
Profitieren werden insbesondere Menschen, die über viele Jahre aus niedrigen Löhnen Beiträge gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Der im Gesetzentwurf vorgesehene automatische Datenabgleich wird dazu führen, dass Menschen, die bisher auf ihnen zustehende Leistungen der Grundsicherung im Alter verzichtet haben, von der Leistung profitieren, da keine gesonderte Antragsstellung erforderlich ist. Verdeckte Armut kann dadurch reduziert werden. Vorgesehen sind auch Freibeträge in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt, im Wohngeld und in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die allerdings an das Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten gekoppelt werden.
Freibeträge sind grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um entsprechende Vorsorgebemühungen der Menschen zu honorieren. Sie müssen aber allen Leistungsberechtigten unabhängig von versicherungsrechtlichen Voraussetzung zustehen.