Bereits heute sind in Pflegeeinrichtungen vertiefte medizinisch-pflegerische Kenntnisse für eine komplexe Behandlungspflege erforderlich. Zugleich steigt in den Krankenhäusern der Anteil pflegebedürftiger und demenziell erkrankter Patientinnen und Patienten stark an. Nur eine breit ausgerichtete Ausbildung qualifiziert zur Pflege von Menschen aller Altersphasen und Lebenssituationen – egal in welchen Versorgungsbereichen.
"Modellprojekte haben erfolgreich erwiesen, dass die gemeinsame Ausbildung der drei bislang getrennten Pflegeberufe funktioniert. Jetzt kommt es darauf an, die Generalistik im anstehenden Pflegeberufsgesetz zügig einzuführen," fordert Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.
Zentrale Arbeitsbereiche des generalistischen Pflegeberufs sind:
- Gesundheitsförderung und Rehabilitation
- die Steuerung und Kontrolle des Pflegeprozesses
- Anleitung und Beratung.
Damit gliedern sich die fachlichen Anforderungen nicht mehr nach Lebensphasen, sondern nach den individuellen, medizinischen, pflegerischen Bedarfen und den spezifischen Lebenssituationen.
Caritas und Diakonie entkräften die gängigen Argumente gegen eine Einführung der generalistischen Pflegeausbildung:
Gegen dieses Argument spricht,
… dass Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ein solides Fundament pflegerischer Kompetenzen erwerben, sodass ihnen die generalistische Qualifikation ermöglicht, sich schnell in unterschiedlichste Bereiche der Pflege einzuarbeiten.
…. dass bereits heute eine Einarbeitung in den fachlichen Kontext des jeweiligen Arbeitsbereichs und der jeweiligen Einrichtung erforderlich ist.
… dass die Qualität der praktischen Ausbildung durch die Erfahrungen in unterschiedlichen pflegerischen Arbeitsfeldern erweitert wird. Auf diese Weise wird ein umfassenderes Verständnis der medizinisch-pflegerischen Versorgung vermittelt, als in den bisherigen getrennten Pflegeausbildungen.
Gegen dieses Argument spricht,
… dass die gemeinsamen Anteile der in allen drei Ausbildungen vermittelten Fachinhalte in den acht modellhaften Erprobungen zwischen 80 und über 90 Prozent lag. [vgl. Pflegeausbildung in Bewegung. Ein Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe, Schlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung; Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 11018 Berlin www.bmfsf November 2008]
… dass ergänzende pflegerische Qualifizierungen auch weiterhin möglich sind.
… dass eine fachliche Spezialisierung hinsichtlich des lebenslangen Lernens im Sinne des lebensbegleitenden Lernens im Rahmen von Fort- und Weiterbildung nötig ist. Dies ist auch gegenwärtig in den getrennten Pflegeberufen erforderlich.
… dass ein neues Berufsbild entsteht und dass der generalistische Pflegeberuf sich nicht als einfache Addition seiner Lebensphasen bezogenen Teilbereiche versteht.
… dass auch heute viele Pflegefachkräfte in einem anderen pflegerischen Fachbereich tätig sind als in dem, in welchem sie ihre Pflegeausbildung abgeschlossen haben. Ihre fachliche Qualifizierung wird nach einer praxisbezogenen
Gegen dieses Argument spricht,
…dass auch heute Auszubildenden bei gleichen schulischen Zugangsvoraussetzungen (Hauptschulabschluss, Abschluss der mittleren Reife) eine Ausbildung in allen drei Pflegeberufen offensteht. Wichtiges Entscheidungskriterium für die Wahl des Arbeitsfelds ist, ob jemand eher in der Akut- oder in der Langzeitpflege tätig sein möchte.
… dass die nach altem Recht ausgebildeten Pflegefachkräfte berufsrechtlich Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern gleichgestellt werden und ihr Fachkraftstatus unberührt bleibt.
Gegen dieses Argument spricht,
… dass die Attraktivität des Pflegeberufs zunimmt. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können einfacher als bisher im Laufe ihrer Berufskarriere zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen wechseln oder sich fachlich auf ein Arbeitsfeld konzentrieren. Der Pflegeberuf wird so tatsächlich zu einem "Beruf fürs Leben".
… dass die generalistische Pflegeausbildung im Unterschied zur bisherigen Altenpflegeausbildung im gesamten EU-Ausland anerkannt wird und eine EU-weite berufliche Mobilität ermöglicht.
… dass das neue Pflegeberufsgesetz erstmals pflegerische Tätigkeiten festlegt, die ausschließlich von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern durchgeführt werden dürfen. Damit ist Pflege nicht länger Assistenzberuf in der medizinischen Versorgung.
…dass durch langfristige Übergangszeiten die Pflegeschulen und damit die Ausbildungskapazitäten nicht gefährdet werden.
Gegen dieses Argument spricht,
… dass mit der neuen Finanzierungsumlage eine Entlastung insbesondere der ausbildenden Altenhilfeeinrichtungen durch eine gerechtere Verteilung der Ausbildungskosten verbunden ist.
… dass neben den Krankenkassen auch die Pflegekassen und die Länder in die Finanzierung einbezogen werden, sodass die Kosten auf mehrere Schultern verteilt werden. Dadurch wird die gegenwärtige wirtschaftliche und wettbewerbliche Benachteiligung ausbildender Betriebe abgebaut. Dies trägt zur Motivation der Einrichtungen bei.
… dass die Praxisanleitung refinanziert wird und damit für alle ausbildenden Einrichtungen verbindlich ist.
… dass die Schulgeldfreiheit verbindlich für alle gilt und angemessene Ausbildungsvergütungen gezahlt werden.
... dass sich die Schullandschaft als Reaktion auf die neuen Anforderungen verändert, ohne das dies
zwangsläufig zu einem Verlust von Ausbildungsplätzen führt.
… dass die Neuregelungen keine finanzielle Begrenzung der Ausbildungskapazitäten vorsehen.
… dass durch die hochschulische Pflegeausbildung Kapazitäten erweitert werden.