Zum Gesetzesentwurf zur Entfristung des Integrationsgesetzes, mit dem die im August 2016 in Kraft getretene Wohnsitzregelung für Flüchtlinge nach §12a AufenthG entfristet werden soll, hat der Deutsche Caritasverband (DCV) dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) am 21.02.2019 im Zuge der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme zukommen lassen. Der DCV weist auf integrationsschädliche Auswirkungen der Regelung für Betroffene hin. Vor deren Hintergrund hält es der DCV für falsch, die Regelung ohne die im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vom März 2018 als zeitnah angekündigte Evaluierung zu entfristen. Des Weiteren werden in der Stellungnahme konkrete Vorschläge hinsichtlich einzelner Aspekte der Regelung (Berücksichtigung vorhandenen Wohnraums; Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei Aufhebung der Wohnsitzauflage; Bedeutung der Familie bei Integrationsprozessen; Sicherstellung von Sozialleistungen) unterbreitet, die im Falle einer Entfristung Berücksichtigung finden sollten, um weitere integrationsschädliche Effekte der Regelung zu vermeiden.
Stellungnahme
Stellungnahme zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Erschienen am:
21.02.2019
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Karlstraße 40
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