Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Caritasverband zusammen mit seinen Verbänden für Rehabilitation und Vorsorge, dem katholischen Krankenhausverband Deutschlands (kkvd), dem Caritas Bundesverband Kinder- und Jugendreha (CKR), der Caritas Suchthilfe (CaSu) und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung, dass der Gesetzgeber die bereits im Ver-lauf des Jahres 2022 erheblich gestiegenen Kosten für Gas und Wärme ausgleichen will. Allerdings folgt der Gesetzgeber mit diesem Entwurf nicht dem Vorschlag der Expert_innenkommission Gas und Wärme, einen Härtefallfonds für die Reha- und Vorsorgesorgeeinrichtungen in Bundeskompetenz insbesondere für die Jahre 2023 und 2024 mit Auszahlungsbeginn spätestens zum 1.1.2023 für die Kostensteigerungen des Winters 2022/23 bis April 2024 vorzusehen (Abschlussbericht, S. 25), sondern regelt lediglich einen Zuschuss für das Jahr 2022. D ie größten Kostensteigerungen für Energie werden erst im Jahr 2023 anfallen. Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind aufgrund der von ihnen zu versorgenden vulnerablen Gruppen nicht in der Lage, ohne investive Maßnahmen in kurzer Frist 20 Prozent Energie einzusparen. Dementsprechend entsteht den genannten Einrichtungen in den Jahre 2023 und 2024 auch nach Inkrafttreten einer Gas-Wärme-Preisbremse eine Finanzierungslücke von mindestens 20 Prozent, die mit dem vorgesehenen Entwurf nicht gedeckt wird.
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