Der Deutsche Caritasverband macht darin deutlich, dass es geboten ist, das soziokulturelle Existenzminimum in Relation zum Lebensstandard der Bevölkerung zu definieren. Um in einem solchen Kontext den Regelbedarf in der Grundsicherung zu bestimmen, ist ein Statistikmodell am besten geeignet. Trotz des grundsätzlichen Einverständnisses mit dieser Methode äußern wir grundlegende Bedenken gegenüber der derzeitigen Berechnung der Regelbedarfe.
Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, dass die Pauschalen für den Warmwasser-Mehrbedarf unverändert niedrig bleiben, obwohl mehrere Untersuchungen gezeigt haben, dass die Beträge nicht ausreichen. Die Caritas fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, den Warmwasser-Mehrbedarf anzupassen.
Ebenso fordern wir aktuell, dass die Ausstattung mit digitalen Endgeräten während eines coronabedingt eingeschränkten Schulbetriebs unverzüglich für alle bedürftigen Kinder sichergestellt ist. Es darf hier nicht zu pauschalen Ablehnungen unter Verweis auf das Sofortausstattungsprogramm kommen, wenn diese Geräte nicht (mehr) zur Verfügung stehen, so dass Schüler_innen am Ende leer ausgehen. Vielmehr muss für Kinder im Transferleistungsbezug zukünftig eine rechtssichere Anspruchsgrundlage geschaffen werden, entweder über eine Regelung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen des § 28 SGB II oder über einen unabweisbaren Mehrbedarf.