Assistierte Ausbildung entfristen und weiterentwickeln
Die Bundesregierung plant die 2015 befristet eingeführte Assistierte Ausbildung (AsA) für weitere zwei Jahre zu verlängern. Durch die Verlängerung des Erprobungszeitraums sollen breitere Erkenntnisse über die Wirkung des Instruments gewonnen werden, auf deren Grundlage über die dauerhafte Zukunft entschieden werden kann. Die Praxiserfahrungen der Caritas zeigen bereits jetzt, dass das Instrument als Unterstützungsleistung für förderbedürftige Jugendliche in ihrem Ausbildungsprozess von den Ausbildungsbetrieben, Arbeitsagenturen, Jobcentern und Trägern durchweg positiv beurteilt wird.
Der Deutsche Caritasverband sieht jedoch im Detail Nachbesserungsbedarf im Gesetz: Die Hilfeleistung sollte künftig auch auf vollzeitschulische Ausbildungen ausgeweitet werden, da rund ein Drittel der Auszubildenden nicht in der dualen Berufsausbildung, sondern in schulischen Ausbildungsgängen qualifiziert werden.
Der Deutsche Caritasverband plädiert zudem dafür, die Assistierte Ausbildung für alle Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit Förderbedarf zu öffnen. Eine Beschränkung auf lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ist nicht sinnvoll.
Verschiebung der Meldefristen im SGB XII
Mit der Verschiebung der Meldefristen reagiert der Gesetzgeber richtigerweise darauf, dass im Jahr 2017 nicht alle Länder zum gesetzlich vorgesehenen Meldetermin eine vollständige Auflistung der Bezieherinnen und Bezieher des Barbetrags vorlegen konnten und somit die Erstattungszahlung des Bundes an die Länder nicht in voller Höhe erfolgen konnte.