Erwerbsgeminderte Personen haben ein hohes Risiko, dauerhaft von Grundsicherung im Alter abhängig zu sein. Die Anhebung der Zurechnungszeit, die dieses Risiko mindert, wird begrüßt. Sie greift jedoch nicht weit genug, da erwerbsgeminderte Personen neben den Kürzungen durch die Bestimmungen der Zurechnungszeiten weiterhin auch weitere Abschläge hinnehmen müssen.
Der Deutsche Caritasverband hält deshalb eine Senkung bzw. Abschaffung der Abschläge verbunden mit einer angemessenen medizinischen Begutachtung der Antragsteller für notwendig. Die stufenweise Anhebung der Zurechnungszeiten führt dazu, dass die Leistungsverbesserungen in den ersten Jahren sehr niedrig ausfallen werden. Deshalb wäre eine schnellere Einführung zu prüfen. Nachgedacht werden sollte auch über eine Altfallregelung, damit der Gesetzentwurf seinem Anspruch zeitnah gerecht wird, einen nachhaltigen Beitrag zur Verringerung von Armut und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu leisten.