Zudem empfehlen wir, Regelungen, die das individuelle, berufliche und gesellschaftliche Leben der Bevölkerung bei hohem Ausbruchsgeschehen betreffen, nicht allein auf Inzidenzschwellen zu basieren, sondern den Empfehlungen des Deutschen Ethik-Rates, des RKI und vielen anderen Experten folgend auch auf Indikatoren für die Überlastung des Gesundheitswesens zu stützen, wie z.B. die Intensivbettenkapazitäten und/oder die wöchentliche Inzidenz hospitalisierter Fälle von unter 60jährigen.
Nicht ausreichend begründet erscheint, warum eine Rechtsverordnung, die Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte Personen oder für negativ Getestete regelt, (nur) dann erlassen werden soll, wenn ein Inzidenzschwellenwert von 100 überschritten ist.
Für den Caritasverband ist darüber hinaus nicht verständlich, warum der Gesetzgeber das 4. Bevölkerungsschutzgesetz nicht nutzt, um endlich eine gesetzliche Grundlage für die Corona Warn App zu schaffen.