Menschen im Alter gegen das Risiko der Erwerbsminderung abzusichern und sie in der Nacherwerbsphase lebensstandardorientiert teilhaben zu lassen am von der aktiven Generation erarbeiteten Wohlstand, sind Kernversprechen der gesetzlichen Alterssicherung. Bedürftigkeit im Alter wird durch die Beitragspflicht im Erwerbsleben abgewendet. Beiträge werden gezahlt im Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Leistungszusage aus der gesetzlichen Pflichtversicherung nach vielen Jahren. Dieses Vertrauen ist wesentliche Grundlage der Zahlungsbereitschaft, es zu erhalten, ist angesichts der Langfristigkeit der Leistungserwartung besonders herausfordernd und zugleich entscheidend wichtig für den (Sozial-)Staat als Ganzen: Reformen betreffen alle Generationen, wobei Einschnitte in den Leistungszusagen für Menschen in höherem Lebensalter kaum noch kompensierbar sind.
Die Tatsache, dass in den nächsten Jahren eine zahlenmäßig sehr große Generation das Rentenalter erreicht, führt im Umlagesystem ceteris paribus zu höheren Beitragslasten der aktiven Generation, die nicht mit zusätzlichen eigenen Leistungserwartungen verbunden sind. Verpflichtende Beiträge in andere (kapitalgedeckte) Alterssicherungssysteme jetzt einzuführen, belastet die aktive Generation zusätzlich, ohne die drängende Frage nach der Finanzierung im System der gesetzlichen Rentenversicherung für die nächsten 20 Jahre abzumildern.
Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Grenzen des Vertrauens und der Klugheit gesetzt: Neben der Eigenvorsorge gegen Altersarmut gewährt die GRV auch Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie Prävention und ermöglicht so den Versicherten einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters kann angesichts der objektiven - und sozial degressiven - Unterschiede in Bezug auf Gesundheit und Lebenserwartung nur mit sozialer Differenzierung sozial verträglich gestaltet werden: Rentenreformen müssen dazu den Gedanken, dass das Renteneintrittsalter im Kern eine gesetzliche Vermutung für altersbedingte Erwerbsunfähigkeit gewesen ist, in den Blick nehmen.
Entscheidend ist es, bei aller Fokussierung auf die Herausforderung der Demographie und des Renteneintritts der Boomer bei den Rentenreformen der nächsten Jahre auch neue Altersarmutsrisiken zu beachten, die sich insbesondere aus Veränderungen des Erwerbslebens ergeben. Die Solidargemeinschaft der Rentenversicherung muss so gestärkt werden, dass alte und neue Sicherungsrisiken durch Änderungen der Erwerbsformen gut abgesichert werden. Besondere Aufmerksamkeit muss hybriden Erwerbsverläufen gelten, in denen sich abhängige und (bislang versicherungsfreie) selbst-ständige Tätigkeit synchron und asynchron verbinden; für Menschen, die Carearbeit leisten, braucht es Weiterentwicklungen der geltenden Regelungen.