Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung leiblicher Väter mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, da sie deren Elternrecht unverhältnismäßig einschränken. Es forderte den Gesetzgeber auf, ein effektives Verfahren zu schaffen, das leiblichen Vätern die Möglichkeit gibt, rechtlicher Vater ihres Kindes zu werden - auch wenn bereits eine sozial-familiäre Beziehung zu einem anderen rechtlichen Vater besteht.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonen DCV und SkF die zentrale Bedeutung des Kindeswohls und der Perspektive des Kindes. Begrüßt wird daher, dass Kinder ab dem 14. Lebensjahr künftig der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen müssen - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung. DCV und SkF regen darüber hinaus an, diese Beteiligungspflicht auch auf andere Verfahren auszuweiten und ein statusunabhängiges Verfahren zur Feststellung der leiblichen Abstammung zu schaffen, um das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft zu stärken. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, das Kindeswohl unabhängig vom Alter des Kindes in allen Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung zu prüfen. Kritisch wird die geplante Streichung der Ehe als rechtlichen Anknüpfungspunkt für elterliche Verantwortung gesehen. Auch die Regelungen zur sogenannten "zweiten Chance" bei der Vaterschaftsanfechtung sollten aus Sicht von DCV und SkF klarer und enger gefasst werden, um Unsicherheiten in der Praxis und Belastungen für Kinder zu vermeiden.