Obwohl die geplanten Änderungen beim Bürgergeld nicht im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages beraten werden (wie der normale Vorgang bei solchen Gesetzänderungen wäre), hält es der Deutsche Caritasverband für unabdingbar, sich hierzu zu äußern, denn mit diesen Änderungen werden sachliche Eingriffe in das Recht der Arbeitsmarktförderung vorgenommen.
Mit dem Bürgergeld ist ein Instrument in Kraft getreten, das neben dem Fordern dem Fördern von Menschen im SGB-II-Leistungsbezug die Aufmerksamkeit schenken will, derer es bedarf, um Langzeitarbeitslosigkeit perspektivisch zu überwinden. Sanktionen sind dabei durchaus Teil der Gesamtlogik. Diese Konstruktion hat der Deutsche Caritasverband immer unterstützt. Eine Verschärfung der Sanktionen, die es in Extremfällen ermöglichen, Menschen an ihre Mitwirkungspflichten mit Nachdruck zu erinnern, ist daran zu messen, dass sie zur Grundlogik des SGB II passt und verfassungskonform ausgestaltet ist. Nur weil sie nicht mit Traktoren auf die Straße gehen, müssen Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger nicht unverhältnismäßig die Lücken im Bundeshaushalt schließen.
Der Wortlaut der Gesetzesneuregelung orientiert sich eng an Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Sanktionsregime. Zu befürchten sind dennoch Abwägungsschwierigkeiten in der Praxis. Der Deutsche Caritasverband hat die Sorge, dass die verschärfte Regelung zu mehr Bürokratieaufwand in den Jobcentern führen wird. Einige der Bestimmungen des neuen Gesetzes erscheinen realitätsfern - etwa, dass Arbeitgeber ein konkretes Arbeitsangebot weiterhin aufrecht erhalten, wenn dieses willentlich abgelehnt wurde.
Der Deutsche Caritasverband befürchtet zudem, dass von der verschärften Leistungsminderung im Zweifel auch andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft betroffen sein werden. Je nach Familiensituation der Leistungsberechtigten können das auch Kinder sein. Dies erscheint uns wichtig zu berücksichtigen, da keine Regelung zu ergänzenden Sachleistungen vorgesehen ist und der Entwurf damit hinter den Stand der SGB II-Reform 2019 zurückfällt.
- Die Stellungnahme steht weiter unten zum Download bereit.
- Zusätzlich finden Sie ein Fact Sheet zum Download, das den aktuellen Diskurs zum Bürgergeld mit Fakten hinterlegt und Hintergründe erklärt.