Der Entwurf enthält Daten zu Armut und Reichtum in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit den hier systematisch zusammengestellten Fakten ermöglicht es, mit Blick auf die nächste Legislaturperiode gesetzgeberische Vorhaben und politische Maßnahmen zur Überwindung von und Prävention vor Armut rechtzeitig vorzubereiten.
Die Befunde machen deutlich, dass die bisher ergriffenen politischen Maßnahmen nicht ausreichen. Für ein Aufbrechen der verfestigten Armut sind umfassende sozialpolitische Maßnahmen, arbeitsmarkt-, bildungs-, familien- und wohnungspolitische Aktivitäten sowie eine gut abgestimmte sozialraumorientierte Armutsbekämpfungspolitik notwendig. In der Stellungnahme konzentrieren wir uns auf Punkte, die im 6. Armuts- und Reichtumsbericht bis zur Kabinettsberatung unbedingt noch berücksichtigt werden sollten.
• Für dringend erforderlich halten wir es, dass Menschen mit Armutserfahrung bei der Entwicklung von Lösungsansätzen zeitnah einbezogen werden. Dies kann durch ressortübergreifende Dialogformate der Bundesregierung geschehen.
• In der Corona-Krise hat sich Bedeutung der sozialen Infrastruktur für die Bewältigung der Pandemie-Folgen erneut besonders deutlich gezeigt. Wenig Forschung gibt es bezüglich der Wirkung einzelner Hilfsangebote und sozialraumorientierter Ansätze. Dieses Defizit muss im Bericht klar benannt werden und als Auftrag für den 7. Armuts- und Reichtumsbericht gekennzeichnet werden.
• Die Ergebnisse des 6. ARB zeigen hohen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit auf. Mit dem 11. Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz liegen hier zentrale Lösungsansätze auf dem Tisch, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden müssen. Zudem ist die Verstetigung der Instrumente des Teilhabechancengesetztes dringend geboten.