Die Regierung versucht mit zahlreichen Änderungen im Asylgesetz, die weiterhin langen Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren zu beschleunigen. Viele der geplanten Regelungen sind aus Sicht des Deutschen Caritasverbands zu begrüßen und zielführend. Andere Vorhaben gehen jedoch am Ziel vorbei.
Mit dem Gesetz soll erfreulicherweise bundesweit eine Asylverfahrensberatung eingeführt werden. Der Deutsche Caritasverband weist darauf hin, dass es nach Umsetzung eines flächendeckenden bundesweiten Angebots einen individuellen Anspruch auf Asylverfahrensberatung geben sollte. Hinsichtlich der Anhörung im behördlichen Asylverfahren wurde deutlich gemacht, dass die Anhörung selbst und die Hinzuziehung von Sprachmittler_innen in der Anhörung nur im Ausnahmefall und nur in dazu geeigneten Fällen im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen sollen, sofern der Ausländer zustimmt und die Vertraulichkeit gewahrt ist.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung, die der Deutsche Caritasverband sehr begrüßt, da sie eine Umsetzung einer langjährigen Forderung beinhaltet: Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen sollen laut Gesetzentwurf künftig nur noch anlassbezogen durchgeführt werden und nicht mehr als Regelüberprüfung nach drei Jahren.
Ferner regt der Deutsche Caritasverband an, den bereits seit Jahren geforderten Berufungszulassungsgrund der "ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils" nun endlich in das Asylgesetz aufzunehmen, denn in verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz bestehen nach derzeitiger Rechtslage gegenüber sonstigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nur eingeschränkte Möglichkeiten, etwaige Fehlurteile gerichtlich überprüfen zu lassen. Leider wurde diese Anregung seitens des Gesetzgebers nicht aufgegriffen.
Die Stellungnahme in voller Länge steht weiter unten zum Download zur Verfügung.