Am 8.Februar hat die Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz, der auch der Deutsche Caritasverband angehört, einen Vorschlag für ein Aufenthaltsrecht für ausländische Opfer von Menschenhandel unabhängig von einer Aussage in einem Strafverfahren veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Opfer von Menschenhandel und von Arbeitsausbeutung nach geltendem Recht nur dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie bereit sind in einem Strafprozess gegen die Täter:innen auszusagen. Das setzt die Opfer unter Druck und sie sind davon abhängig, dass es überhaupt zu einem (der seltenen) Verfahren kommt, um Schutz zu erlangen. Damit wird auch verhindert, dass sie Perspektiven entwickeln und es besteht ein hohes Risiko, dass sie erneut Opfer werden. Ausländische Opfer von Menschenhandel benötigen daher ein sicheres Aufenthaltsrecht und Zugang zu sozialen Leistungen.
Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag ein solches Aufenthaltsrecht angekündigt. Derzeit gibt es Hinweise, dass dies erst 2024 realisiert werden soll. Aus Sicht der Menschen, die jetzt Opfer von Menschenhandel und damit Opfer eines schwerwiegenden Verbrechens sind und sich darauf befreien können, ist es unverständlich, warum das so lange dauern soll. Der Deutsche Caritasverband hofft deshalb, dass es bald zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation der Opfer von Menschenhandel kommt.
In der Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel sind neben dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und dem Katholischen Büro in Berlin der Deutsche Caritasverband, die Deutsche Kommission Justitia et Pax, Missio, die Malteser, Renovabis, Solwodi, IN VIA und das Fraueninformationszentrum Stuttgart vertreten. Vorsitzender ist seit 2018 Weihbischof Ansgar Puff (Köln).