Seit einigen Jahren wurde und wird darüber diskutiert, ob Deutschland ein Einwanderungsgesetz braucht. Eine der zentralen Fragen war und ist dabei, ob bzw. in welchem Umfang Deutschland demographisch bedingt Einwanderung braucht und ob Migration ein Weg ist, dem absehbaren Arbeitskräftemangel zu begegnen. Bedingt durch die große Zahl an Flüchtlingen, die im Jahr 2015 und Anfang 2016 nach Deutschland kamen, trat diese Debatte in den Hintergrund. Mittlerweile haben u.a. die Grünen und die SPD neue Vorschläge zum Thema vorgelegt und auch andere Parteien positionieren sich.
Grundsätzliche Überlegungen
Auch Flüchtlingsschutz und humanitäre Aufnahme werden im Kontext der Schaffung eines Einwanderungsgesetzes angesprochen. Sie dürfen nach Auffassung der Verbände der BAGFW aber rechtlich und tatsächlich nicht mit Fragen der Arbeitsmigration vermischt werden. Flüchtlingsschutz ist nicht disponibel.
Die Verbände der BAGFW begrüßen es, wenn es zu einem Austausch darüber kommt, wie Arbeitsmigration besser gestaltet und das deutsche Ausländerrecht entsprechend angepasst werden kann. Aus ihrer Sicht ist Deutschland ein Einwanderungsland und profitiert auf vielfältige Weise von der Einwanderung. Mittels Einwanderung können nicht nur die Auswirkungen des demographischen Wandels abgeschwächt werden, sie kann auch unsere Kultur und unsere Gesellschaft bereichern. Die Einwanderungspolitik darf dabei nicht allein an den (wirtschaftlichen) Interessen Deutschlands orientiert sein. Sie muss darüber hinaus Migrant(inn)en die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens und der Verwirklichung ihres individuellen Potentials geben.
Die Verbände der BAGFW bringen sich mit den folgenden Eckpunkten in die Debatte ein:
- Das Recht kann zur Entwicklung einer Einwanderungsgesellschaft beitragen.
- Einwanderung liegt im Interesse Deutschlands.
- Einwanderung ersetzt nicht die Förderung der Erwerbschancen von Menschen in Deutschland und darf nicht auf deren Kosten gehen.
- Die Einwanderung nach einem Punktesystem kann zusätzliche Chancen bieten.
- Arbeitskräftemigration darf nicht auf Fachkräfte und Hochqualifizierte reduziert werden.
Arbeitsmigration außerhalb eines Punktesystems sollte durch rechtliche Vorgaben gesteuert, nicht erschwert werden.