Stellungnahme
des Deutschen Caritasverbandes zum Grünbuch der EU-Kommission:
„Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den
Generationen“
Einleitung:
Die europäische Gesellschaft steht vor einem beispiellosen demografischen
Wandel, der sich massiv auf die wirtschaftliche und soziale Situation der
gesamten Europäischen Union auswirken wird. Die Fakten, die die Europäische
Kommission im Grünbuch vorlegt, zeigen Herausforderungen auf, die für alle
EU-Mitgliedsstaaten relevant sind: In allen Mitgliedsstaaten wächst der Anteil
der älteren Menschen, während die Zahl der Kinder deutlich abnimmt. Ab 2025
wird die Bevölkerung der EU nach heutigem Erkenntnisstand schrumpfen. In einem
Drittel der EU-Regionen nimmt die Bevölkerung bereits seit Ende der 90er Jahre
ab. Im Hinblick auf diese europaweit besorgniserregende demografische
Entwicklung
fordert die EU-Kommission
bevölkerungspolitische Konsequenzen ein. Das Grünbuch stößt eine Debatte
darüber an, wie man dieser wachstumshemmenden Entwicklung begegnen kann und
welche Rolle der Union bei den erforderlichen Maßnahmen zukommen soll.
Zusammenfassende Bewertung:
Der DCV begrüßt, dass die EU-Kommission mit diesem Grünbuch einen
Diskussionsprozess innerhalb der europäischen Gemeinschaft initiiert, mit
welchen Maßnahmen der als wachstumshemmend etikettierten demografischen
Entwicklung in allen EU-Mitgliedsstaaten begegnet werden kann. Angesprochen
werden hier vornehmlich sozial- und familienpolitische Fragestellungen, für die
die EU eine lediglich unterstützende Zuständigkeit hat. Die Kommission erkennt
damit aber an, dass sich auch eine EU-Politik, die sich entsprechend der neuen
Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung konzentriert, nur im Kontext
von sozialpolitischen Weichenstellungen gestalten lässt.
Die Europäische Union soll nach Überzeugung des Deutschen
Caritasverband
das Phänomen des demografischen Wandels als gemeinsame Herausforderung
identifizieren und im Verfahren der „Offenen Methode der Koordinierung“ (OMK)
erörtern. Dieses Verfahren greift nicht in die Zuständigkeitsbereiche der
Mitgliedsstaaten ein. Erforderliche Wandlungsprozesse sollten entsprechend der
OMK zunächst auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene initiiert und
unterstützt werden, bevor die europäische Ebene durch politische Leitlinien,
deren Anwendung den Mitgliedsstaaten empfohlen wird, subsidiär eingreift. Zu
beachten ist dabei auch die deutsche Besonderheit der komplexen und
wirkungsvollen Verzahnung von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege.
Bei all der Vielfalt der angesprochenen Themen und den zahlreichen
Möglichkeiten, in einzelnen Bereichen bevölkerungspolitische Impulse durch eine
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien zu erreichen, ist der DCV davon
überzeugt, dass sich der demografische Alterungsprozess zwar verlangsamen,
letztlich aber nicht wie im Grünbuch beschrieben „lösen“ lässt. Insofern gilt
es diese Herausforderung anzunehmen und die Zukunft im Austarieren der
berechtigten Interessen der Generationen zu gestalten.
Den Herausforderungen des demografischen Wandels kann letztlich nur auf der
Basis eines Grundvertrauens der EU-Bürger in die soziale Sicherheit begegnet
werden. Es ist daher eine zentrale Herausforderung der EU neben den Themen
Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auch einen Diskussionsprozess über das
„Europäische Sozialmodell“ mit allen relevanten Akteuren, einschließlich der
Zivilgesellschaft in Gang zu setzen an deren Ende eine klare Vision für ein
soziales Europa steht.
Besondere Beachtung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel verdienen Maßnahmen,
die das Zusammenleben mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen
und die Gründung einer Familie als Lebensmodell attraktiv erscheinen lassen. Veränderungen
dürfen jedoch nicht allein aus bevölkerungspolitischen Interessen motiviert und
Familienpolitik nicht auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie reduziert
werden. Ebenso bedeutsam für Familien ist, dass sie angemessene finanzielle
Rahmenbedingungen vorfinden und bei der Bewältigung ihres familiären Alltags
auf wirkungsvolle Unterstützungsstrukturen zurückgreifen können.
Der DCV plädiert sehr dafür, die
alternde
Gesellschaften nicht per se als Problem zu stigmatisieren. Der Verringerung von
Innovations- und Produktivitätssteigerungen und den absehbaren
Sozialschutzproblemen ist mit einer Politik zu begegnen, die die Erfahrung der
älteren Generation nutzt und deren Vitalität durch aktivierende Anforderungen
und Prozesse des lebenslangen Lernens unterstützt.
Im Hinblick auf die genannten Themenstellungen und Politikbereiche stellt der
DCV fest:
•
Unterstützt werden müssen
Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben wie
auch bürgerschaftlichen Interessen dienen. Dazu gehört auch der quantitative
und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ebenso bedeutungsvoll sind
Strukturen, die Familien bei der Pflege von Angehörigen unterstützen. Der DCV
setzt sich jedoch auch für die Freiheit in der Entscheidung ein, in welchem
Umfang Eltern insbesondere in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder selbst für
deren Betreuung und Erziehung verantwortlich sein wollen und deshalb in dieser
Zeit nicht oder nur eingeschränkt dem Erwerbsleben zur Verfügung stehen. Entscheidungsfreiheit
setzt Optionsvielfalt voraus. Insofern gilt es, sich neben dem Ausbau der
Kinderbetreuung für ausreichende Transferleistungen einzusetzen, um auch Modelle
der Eigensorge um die Kinder abzusichern.
Der DCV sieht die Zuwanderung
in die Mitgliedsstaaten der
Europäische
Gemeinschaft
angesichts der instabilen weltpolitischen Lage als humanitäre Notwendigkeit und
befürwortet in diesem Zusammenhang klare Einwanderungsbestimmungen und
verlässliche Integrationsmaßnahmen. Der DCV warnt davor, die Zuwanderung lediglich
vor dem Hintergrund bevölkerungspolitischer Notwendigkeiten und wirtschaftspolitischer
Verwertbarkeit zu betrachten. Dies entspricht nicht den Anforderungen an eine
Migrations-
und Integrationspolitik, die sich an den
humanistischen Grundwerten Europas ausrichtet. Insbesondere darf die Frage der
Zuwanderung nicht darauf reduziert werden, den Arbeitskräftebedarf der EU-Staaten
zu stillen, während gleichzeitig die Zugangshürden für Flüchtlinge und bei der
Familienzusammenführung stetig erhöht werden. Zuwanderung kann die Prozesse
demografischen Alterns allenfalls verlangsamen. Wirkungsvoller ist es jedoch,
die Potentiale der bereits länger in der EU ansässigen
Migrant
(
inn
)en
mithilfe von
geeigneten Integrationsmaßnahmen zu fördern und zu nutzen. Leider spielt dieser
Aspekt im Grünbuch keine Rolle.
•
Der DCV sieht mit Sorge, dass
immer weniger Kindern und Jugendlichen eine immer größere Verantwortung
aufgelastet wird, ohne dass in diese „knapper werdende Ressource“ hinreichend
investiert wird. Es muss eine Befähigungsinitiative initiiert werden, die
jungen Menschen aus allen sozialen Schichten Lebenschancen anbietet und ein
Höchstmaß an Chancengleichheit ermöglicht. Hierzu bedarf es einer aktiven Jugend-,
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die in besonderem Maße auch die Wirtschaft
sowie die politischen Ebenen Bund, Länder und Kommunen herausfordert, gemeinsam
für Bildung und Ausbildung junger Menschen die Verantwortung zu tragen.
•
Der DCV appelliert an die
Unternehmen, flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten, die den verschiedenen
Lebensabschnitten Rechnung tragen und insbesondere Eltern und älteren
Arbeitnehmer(inne)n bedarfsadäquate Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Es
bedarf im betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse neuer
Personalstrategien, um den heute schon feststellbaren negativen Folgen
fehlender Alters- und Familienorientierung wirkungsvoll begegnen zu können.
Unternehmen müssen in ihren Bemühungen durch staatliche Rahmenbedingungen sowie
durch Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft Unterstützung finden.
•
Die Frage der
Antidiskriminierung wird im Grünbuch nur im Kontext von Migration angesprochen.
Der DCV stellt fest, dass die heutige Altenpolitik ebenfalls tendenziell
ausgrenzend wirkt und unterstützt alle Initiativen, ältere Menschen in ihrer
Vitalität zu fördern und wieder aktiver in das gesellschaftliche Leben
einzubinden.
Ältere Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen und deren Angehörige müssen auf
bedarfsorientierte
Unterstützungsangebote zurückgreifen
können.
Zu den einzelnen Themenbereichen und den damit verbundenen Fragestellungen
nimmt der DCV wie folgt Stellung:
I.
Die Herausforderung der
demografischen Situation in Europa
1.1.
Die Herausforderung einer
niedrigen Geburtenrate
Bericht:
Die Kommission beschreibt die geringe Geburtenrate verbunden mit dem Prozess
der Alterung in den Mitgliedsstaaten als wirtschaftspolitische Herausforderung.
Sie stellt fest, dass es noch nie ein Wirtschaftswachstum ohne
Bevölkerungswachstum gegeben habe. Ausgehend von der Tatsache, dass die Zahl
der erwünschten Kinder hinter der Zahl der tatsächlich geborenen zurückbleibt,
fordert sie Strukturen, die es potentiellen Eltern auch erlauben, ihren Kinderwunsch
zu erfüllen. Die EU-Kommission moniert, dass Familien, die eine wichtige Rolle
für die Solidarität der Generationen spielen, keine Rahmenbedingungen
vorfinden, die sie ermutigen, Kinder großzuziehen. Als Einschränkungen für
Familien werden insbesondere benannt, der späte und unsichere Zugang zu
Beschäftigung, teurer Wohnraum und der Mangel an Anreizen für eine
Familiengründung (Familienförderung, Elternzeit, Kinderbetreuungsangebote,
gleiches Arbeitsentgelt).
Bewertung:
Der Prozess des demografischen Alterns lässt sich nicht „lösen“, da er in
seinem Ausmaß zwar gestaltbar letztlich aber irreversibel sein dürfte. Insofern
gilt es die diese Herausforderung anzunehmen und Zukunft im Austarieren der
berechtigten Interessen der Generationen zu gestalten. Wenn es
bisher kein Wirtschaftswachstum ohne
Bevölkerungswachstum gab, ist
dies kein
Beleg dafür, dass dies in Zukunft nicht möglich sein kann.
In einer sich politischer verstehenden EU muss ein „Sozialmodell“ entwickelt
werden, das alle gesellschaftlichen Bedürfnisse einschließlich des Wunsches
nach Leben in Gemeinschaft mit Kindern berücksichtigt. Infrastrukturelle
Maßnahmen sind vor allem für die hilfreich, die einen Kinderwunsch haben oder
bereits realisiert haben und weiterhin gleichzeitig am Erwerbsleben teilnehmen
wollen und auch können. Diese Einschränkung macht deutlich, dass allein ein
Ausbau von Infrastruktur für ein Bevölkerungswachstum nur bedingt wirksam ist,
denn es gibt in allen europäischen Ländern zahlreiche Eltern, die wegen der
Erziehung ihrer Kinder – gewollt oder ungewollt
- weiterhin nicht am Erwerbsleben teilnehmen werden.
Der DCV teilt die Einschätzung der Kommission, dass Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit
von Berufs- und Familienleben notwendig sind.
Noch immer müssen Frauen mehr an Zeit und Energie investieren, wenn sie
beruflich erreichen wollen, was die Männer erreicht haben. Die Infrastruktur
der Kindertagesbetreuung ist noch nicht quantitativ und qualitativ so ausgebaut,
dass in allen Regionen Deutschlands Eltern die Entlastung und Unterstützung bei
der Erziehung ihrer Kinder erfahren, die sie brauchen. Die Sorge um alte und
pflegbedürftige Angehörige stellt für viele Frauen neben ihrem Beruf eine
Doppelbelastung dar, die sie nicht durch eigene Kinder noch vergrößern wollen.
Eine Verringerung dieser Problemlagen garantiert noch keine Wende in der
demographischen Entwicklung. Es ist nicht auszuschließen, dass das Konzept
eines auf
Wachstum und Beschäftigung
ausgerichteten Europäischen Binnenmarktes mit dazu beiträgt, dass sich Menschen
an diesen Prinzipien ausrichten und Kinder als Belastung ansehen. Dennoch kann
die Beachtung sozialstaatlicher Notwendigkeiten bei jungen Menschen die Anreize
für die Gründung einer Familie verstärken. Deshalb sehen wir nachfolgend
skizzierten Handlungsbedarf.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die Option auf eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben kann das
Leben in einer Familie für viele wieder attraktiver werden lassen. Dazu gehört
auch der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Allerdings muss auch eine qualifizierte Kindertagesbetreuung sowohl für den
Träger der Einrichtung wie auch für die Eltern finanzierbar sein. Gegenüber
einer Subventionierung der Kindertagesbetreuung
über verringerte Mehrwertsteuersätze
präferiert
der DCV Transfers, die Eltern in die Lage versetzen, die erforderliche
Infrastruktur auch zu nutzen und selbst bezahlen zu können. In Deutschland wird
auf die Leistungen der Kindertagesstätten keine Mehrwertsteuer erhoben und dies
sollte auch nicht geschehen.
Der DCV begrüßt ausdrücklich, dass bei Fragen der Infrastruktur auch Hilfen bei
der Betreuung, Versorgung und Aktivierung
alter Menschen im Blick sind. Der prognostizierte Vitalitätsverlust
einer alternden Gesellschaft kann wirkungsvoll durch
Selbstaktivierungsprogramme und erweiterten Möglichkeiten des lebenslangen
Lernens entgegengewirkt werden. Eine erhöhte Vitalität älterer Menschen
entlastet auch die pflegenden Angehörigen – immer noch in erster Linie die
Frauen.
Eltern müssen in die Lage versetzt werden, die sie entlastenden Leistungen der
Sozial- und Jugendhilfeträger abzurufen. Nur so ist bei jungen Menschen wieder
ein größerer Zuspruch zur Familiengründung zu erreichen.
Gleichstellung:
Eine verbesserte Gleichstellung im Erwerbsleben verbunden mit einer gerechten
Verteilung der Aufgaben in
der
Familien kann
Familienleben für viele junge Menschen attraktiver erscheinen lassen. Dazu ist
es allerdings auch erforderlich, dass der noch immer beobachtbaren
Stigmatisierung der häuslichen Arbeit als eine minderwertige Tätigkeit
entgegengewirkt wird. Chancengleichheit für Frauen in der Berufswelt heißt
auch, dass Frauen nicht mehr überproportional Zeit und Energie in die
Realisierung ihrer Karriereplanung investieren müssen, und somit auch mehr Zeit
und Raum für eine Familienplanung sehen.
Elternzeit muss sowohl von Vätern als auch von Müttern bei gleichzeitiger
Garantie ihres Arbeitsplatzes in Anspruch genommen werden können. Der DCV
befürwortet in diesem Zusammenhang grundsätzlich Anreizsysteme, die eine
Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern begünstigen und eine
finanzielle Kompensation für die mit der Kindererziehung verbundenen
Opportunitätskosten. Allerdings ist die materielle Ausstattung von armen
Familien vorrangig.
1.2.
Der mögliche Beitrag der Zuwanderung
Bericht:
Die EU-Kommission sieht in der Zuwanderung eine potentielle Möglichkeit, dem Bevölkerungsrückgang
entgegenzuwirken. Flankiert werden müsste diese Zuwanderung durch eine wirksame
und transparente Verwaltung wie auch im Interesse der Zuwanderer als auch der
aufnehmenden Gesellschaft von Maßnahmen der Integration und
Chancengleichheit.
Die Frage, ob diese
Einwanderung gewollt ist, muss auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert
werden.
Bewertung:
Der DCV sieht die Zuwanderung in die Mitgliedsstaaten der
Europäische
Gemeinschaft angesichts der instabilen weltpolitischen Lage als humanitäre
Notwendigkeit und befürwortet in diesem Zusammenhang klare
Einwanderungsbestimmungen und verlässliche Integrationsmaßnahmen. Das im
Grünbuch genannte Zitat des Europäischen Rat von Thessaloniki (Juni 2003) weist
zu Recht auf die Bedeutung der Integrationspolitik hin und verknüpft diese mit
ihrer Bedeutung für die Bewältigung der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen.
Der DCV warnt jedoch davor, die Zuwanderung
lediglich vor dem Hintergrund bevölkerungspolitischer Notwendigkeiten und
wirtschaftspolitischer Verwertbarkeit zu betrachten.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Ausgleich der Bevölkerungsalterung durch Zuwanderung
Zuwanderung kann nur in geringem Umfang negative Auswirkungen der
Bevölkerungsalterung ausgleichen. Zuwanderer passen sich erfahrungsgemäß in
ihrem Geburtenverhalten schnell der aufnehmenden Gesellschaft an. Es müsste
also ständig neue Zuwanderung von jungen Menschen in großem Ausmaß stattfinden,
um der Bevölkerungsalterung entgegen zu wirken.
Die Anwerbung eines qualifizierten Personenkreises birgt die Gefahr, dass diese
Fachleute in ihren
Herkunftsländer
fehlen. Daneben ist
fraglich, ob überhaupt genügend geeignete Personen gewillt wären, zuzuwandern.
Die Zuwanderung von schlecht oder gering Qualifizierten, die in größerem Ausmaß
denkbar wäre, birgt das Risiko, dass dieser Personenkreis als
Arbeitnehmer(innen) zweiter Klasse mit schlechter Bezahlung, unsicherem
Aufenthalts- und geringem sozialen Status bestimmte Löcher z.B. in der
häuslichen Pflege füllt. Dies mag für die aufnehmenden Länder kurzfristig eine
gewisse Entlastung bringen. Auf Dauer führt dies aber zu einer weiteren
Abwertung dieser Tätigkeiten. Und auch für die betroffenen
Migrant
(
inn
)en bietet
dies
Form der
Arbeitsmigration keine Lösung. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass sie
jeweils nach kurzem Arbeitsaufenthalt durch neue (noch billigere) Arbeitskräfte
ersetzt werden. Sinnvoll kann daher nur eine Zuwanderung sein, wenn auch für
die
Migrant
(
inn
)en gute
Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und soziale Integration gesichert
werden.
Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern
Der Integration der Einwanderer wurde bislang nicht genug Aufmerksamkeit
gewidmet. Das schlägt sich nieder in mangelnder gesellschaftlicher, politischer
und sozialer Teilhabe – z.B. in geringem Bildungserfolg, überproportionaler
Arbeitslosigkeit, schlechter gesundheitlicher Versorgung und einem hohen Anteil
von
Migrant
(
inn
)en, die auf
soziale Leistungen angewiesen sind. Maßnahmen zur Integration müssen hier
ansetzen und auf eine weitgehende rechtliche, gesellschaftliche und soziale
Gleichstellung zielen.
Migrant
(
inn
)en
dürfen nicht nur als Personen angesehen werden, die zu fördern sind. Sie müssen
vielmehr als bereichender Teil der Gesellschaft angenommen werden. Ihre
Potentiale müssen stärker als bisher gesehen und genutzt werden.
Als Maßnahmen sind unter anderem notwendig: Frühförderung,
schulbegleitende
Sprachförderung, Förderung der Muttersprache als Erstsprache bzw. der
Mehrsprachigkeit, Abbau von ausgrenzenden Strukturen im schulischen und
Ausbildungsbereich, weitere Verbesserungen bei der grenzüberschreitende
Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen, Beseitigung des nachrangigen
Arbeitsmarkzugangs, Förderung der Erwerbstätigenpotentiale durch Weiterbildung,
berufsbezogene Sprachförderung.
Daneben bedarf es der rechtlichen Integration durch sicheren Aufenthaltsstatus
und Ausweisungsschutz.
Die Familie ist ein wesentlicher
integrationsfördernder
Faktor. Deshalb muss die Familienzusammenführung für Kinder bis mindestens 18
Jahren und die Kernfamilie uneingeschränkt möglich sein und sollten großzügige
Regelungen für die Familienzusammenführung von anderen Angehörigen angestrebt
werden.
Migrant
(
inn
)en benötigen
den gleichen Sozialschutz wie einheimische EU-Bürger. Der gleiche Zugang zu
sozialen Leistungen muss daher allen
Migrant
(
inn
)en offen stehen, die sich rechtmäßig dauerhaft in einem
EU-Staat aufhalten. Es muss gleiche Arbeitsbedingungen geben. Weiter muss Sorge
getragen werden, dass nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder
der Berufstätigkeit die gleichen sozialen Rechte bestehen – unabhängig davon ob
der
Migrant
bleibt, weiterwandert oder in sein
Herkunftsland zurückkehrt.
Die gesellschaftliche und politische Teilhabe sollte durch
eine
kommunales Wahlrecht für Drittstaatler und offene, transparente
Einbürgerungsregeln gefördert werden.
Antidiskriminierungsvorschriften, der Strukturfonds und der
beschäftigungspolitischen Strategie
Gemeinschaftsinstrumente wie die Antidiskriminierungsvorschriften, die
Strukturfonds und die beschäftigungspolitische Strategie können dazu dienen,
für Menschen mit
Migrationshintergrund
ebenso wie für
gebürtige Unionsbürger ein Umfeld zu schaffen, in dem sie gleichberechtigt,
ohne Ansehen der Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder des
Geschlechts an der Gesellschaft, dem wirtschaftlichen Fortschritten und
Arbeitsmarkt teilhaben. Dies kann im Nebeneffekt auch dazu beitragen, die
„Herausforderung einer niedrigen Geburtenrate“ besser zu meistern.
2.
Eine neue Solidarität der
Generationen
2.1.
Bessere Integration von
Jugendlichen
Bericht:
Der demografische Wandel wird das quantitative und qualitative Verhältnis der
Generationen verändern. Angesichts der Tatsache, dass den immer weniger Kindern
und Jugendlichen immer mehr Aufgaben und Verantwortung aufgelastet wird, muss
mit dieser „raren Ressource“ verantwortlicher umgegangen werden. Die
EU-Kommission moniert die Integrationsprobleme von Jugendlichen: Es könne nicht
sein, dass Jugendlichen eine Integration in die Gesellschaft durch mangelnde
Bildung, Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko und Diskriminierung auch noch erschwert
werde. Insbesondere den Bildungssystemen komme eine besondere Rolle zu.
Bewertung:
Der DCV fordert angesichts der Tatsache, dass 15 Prozent eines Jahrgangs in
Deutschland über keinen Ausbildungsabschluss verfügen, eine
Befähigungsinitiative, die jungen Menschen aus allen sozialen Schichten
optimale Lebenschancen und ein Höchstmaß an Chancengleichheit ermöglicht.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Wirkung der Maßnahmen der Gemeinschaft
Die Reduzierung des Armuts- und Ausgrenzungsrisikos für Jugendliche ist als
Teil der Lissabonstrategie unter dem Titel „Pakt für die Jugend“ zu einem
wichtigen Anliegen der EU geworden. Hierbei verfolgen die EU-Staaten das Ziel,
die berufliche und soziale Integration der Jugend sowie ihre Mobilität zu
fördern. Im Blick sind vor allem auch benachteiligte junge Menschen.
Die Bundesregierung hat sich in einem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen
Leitlinien der EU verpflichtet, die Anzahl der Menschen ohne Berufsausbildung
bis 2010 um die Hälfte zu reduzieren.
Verbesserung der Bildungsinfrastruktur
Eine umfassende Bildung und Ausbildung von jungen Menschen sind die Grundlage
ihrer sozialen und politischen Teilhabe. Hierzu bedarf es einer aktiven
Jugend-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die in besonderem Maße auch die
Wirtschaft sowie die politischen Ebenen Bund, Länder und Kommunen
herausfordert, gemeinsam für Bildung und Ausbildung junger Menschen die
Verantwortung zu tragen.
Je früher Unterstützung und Hilfe einsetzt und Erziehungsberechtigte in die
Lage versetzt werden, ihre Kinder kompetent(er) zu erziehen und zu fördern,
desto leichter gelingt es jungen Menschen, wie im Kinder- und Jugendhilfegesetz
als Generalauftrag formuliert, sich zu einer eigenständigen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln.
Die Übergänge zwischen den Elementar-, Primar und Sekundarstufen sowie zwischen
beruflicher Ausbildung und Erwerbsarbeit sind in einem Gesamtsystem der
Betreuung, Bildung und Erziehung so zu gestalten, dass
Kinder und Jugendliche nicht aus dem System
herausfallen und dauerhaft ausgegrenzt werden. Die Bekämpfung des zunehmenden
Phänomens der Schulverweigerung muss in diesem Kontext eine Priorität
eingeräumt werden.
Übergang zwischen Schule und Erwerbsleben
Um wirkungsvoll (benachteiligte) Jugendliche zu integrieren
braucht es eine möglichst hohe
Durchlässigkeit zwischen schulischer und beruflicher Bildung und innerhalb des
Schulsystems Konzepte, die eine frühe Selektion und Stigmatisierung junger
Menschen vermeiden. Dazu ist eine verstärkte institutionelle und auf gleicher Augenhöhe
stattfindende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule nötig mit dem Ziel,
lernbeeinträchtigte
und benachteiligte junge Menschen
besser bzw. adäquater zu fördern und ihnen so mehr Zugangschancen zum Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt eröffnen.
Für bildungs- und sozial benachteiligte Jugendliche braucht es
niederschwellige
und modular gegliederte Qualifizierungs-
und Ausbildungsstufen, die sicherstellen, dass auch Jugendliche die eher
praktisch und handwerklich begabt sind, eine berufliche Perspektive entwickeln können.
Bildung und Ausbildung für alle
junge
Menschen bleibt
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sowohl national als auch in Europa.
Die Strukturfonds der EU können hierbei mit ihrer Förderung einen Beitrag für
verlässliche Rahmenbedingungen leisten, die den jungen Menschen eine auf ihre
individuellen Bedürfnisse und Interessen abgestimmte Hilfe zuteil werden lässt.
2.2 Ein globales Konzept eines Erwerbslebenszyklus
Bericht:
Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich die Unternehmen angesichts der zurückgehenden
Zahl jüngerer Arbeitnehmer(innen) künftig wieder stärker auf die Erfahrungen
und Qualifikationen der älteren Arbeitnehmer stützen werden. Um hier eine
Reintegration der älteren Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess zu gewährleisten,
regt die Kommission an, flexiblere Übergänge zwischen Erwerbsleben und
Ruhestand zu schaffen. Auch jüngere Erwerbstätige seien auf eine
Zeitflexibilisierung angewiesen, um in bestimmten Phasen beispielsweise mehr
Zeit für ihre Kinder zu haben.
Bewertung:
Der DCV begrüßt die Forderung einer Flexibilisierung der Erwerbsarbeit
entsprechend den Erwerbsmöglichkeiten in den verschiedenen Lebensphasen sowie
Maßnahmen, um älteren Arbeitnehmer wieder mehr Beschäftigungsmöglichkeiten
anbieten zu können. Viele Unternehmen sind auf die bedeutsamen Umwälzungen in
der Alterszusammensetzung ihrer Belegschaften heute noch weitgehend
unvorbereitet. Sie verfolgen keine alterspezifischen Personalstrategien. Die
negativen Folgen der fehlenden Altersorientierung der Personalarbeit sind
bereits sichtbar. Steigende Fehlanforderung durch körperliche Überforderung und
geistige Unterforderung führt zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit,
Anstieg von
erschöpfungsbedingten
Krankheiten und
schleichendem, sozialen Ausschluss älterer, leistungsfähiger Menschen in die
Frühverrentung. Die Unternehmen müssen sich aus betriebswirtschaftlichen und
volkswirtschaftlichen Interessen umgehend diesen Herausforderungen stellen.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Möglichkeiten zur Modernisierung der Arbeitsorganisation
Die Praxis zeigt, dass die Umstellung auf eine altersgerechte Personalstrategie
vielfältigen Gewinn für das Unternehmen, für die einzelnen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und darüber hinaus für die gesamte Volkswirtschaft bringt. Aus
Unternehmenssicht steigt damit die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen
Unternehmens. Aus Sicht der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters steigt die
soziale Lebensqualität, da die Integration in das Arbeitsleben gleichbedeutend
mit gesellschaftlicher Integration ist. Die Gesellschaft oder Volkswirtschaft
als Ganzes profitiert über die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von einer
höheren Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und einer gestiegenen
Wettbewerbsfähigkeit, die sich
beschäftigungssteigernd
auswirkt.
Die altersgerechte Personalstrategie besteht angesichts des knapper und älter
werdenden Arbeitskräftepotenzials aus fünf wesentlichen Elementen:
Längerer Verbleib im
Unternehmen:
Die Arbeitstätigkeiten sind so gestaltet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
diese bis zum 65. Lebensjahr ausführen können. Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter – auch ältere – erhalten die Chance, sich
zu qualifizieren und ihre Kompetenzen zu
erweitern. Die Fähigkeiten älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein
höheres Maß an Wertschätzung erfahren.
Unterstützung einer
Beschäftigungsaufnahme auch im höheren Erwerbsalter:
Unternehmen bemühen sich bewusst auch um die Beschäftigung von älteren, arbeitsfähigen
Menschen und sprechen diese gezielt mit ihren personalpolitischen Maßnahmen an.
Nachhaltige Integration
junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Angesichts des anteilsmäßigen Rückgangs jüngerer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter wird es aus Unternehmenssicht und aus gesellschaftlicher Sicht von
essentieller Bedeutung sein, gerade auch junge Menschen so weit wie möglich in
das Arbeitsleben zu integrieren. Um eine möglichst hohe Integration von jungen
Eltern in das Erwerbsleben möglich zu machen, sind
insbesondere auch die Belange junger Paare
mit Nachwuchs zu berücksichtigen, indem flexiblere Übergänge zwischen
Erwerbsleben und Betreuungsphasen er-möglicht werden. Dadurch kann auch die
notwendige Steigerung der Erwerbsquote von Frauen erreicht werden.
Systematischer Know-how
Transfer zwischen den Generationen
Der
Wissensaustausch zwischen älteren, erfahrenen Mitarbeitern und dem Nachwuchs
muss gezielt gefördert werden. Dadurch wird das Know-how in einem Unternehmen
ein gemeinschaftliches Gut, so dass das vorhandene Wissen besser genutzt wird
und Verschiebungen der Altersstruktur der Belegschaft leichter verkraftet
werden können.
Ergonomischer Umbau der
Unternehmen:
Arbeitsorganisation und –
anforderungen
müssen an
älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (45-jährig und älter) ausgerichtet
werden.
Erforderlich ist eine
betriebliche Gesundheitspolitik, um den Erhalt der Gesundheit und damit einen
möglichst langen Verbleib im Erwerbsleben zu gewährleisten. Die Mitarbeiter
werden aktiv bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen beteiligt.
Die betriebliche Personalpolitik muss durch staatliche Rahmenbedingungen
flankiert werden. Dazu gehören u. a. die Unterstützung von jüngeren und älteren
Menschen bei der (Re)Integration in Erwerbsarbeit, der Ausbau der
Kindertagesbetreuung, der Anspruch auf Erziehungszeit bzw. Erziehungsgeld sowie
die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit und hier speziell zur
Altersteilzeit.
Für die stärkere Integration älterer Menschen müssen neue personalpolitische
Konzepte von Wissenschaft und Praxis entwickelt werden. Der Staat sollte diese
Aktivitäten fördern. Flankierend ist ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft
erforderlich. Eine
generationsübergreifende
Solidarität wird gebraucht, die keine Diskriminierung von Menschen aufgrund
ihres Alters oder ihrer familiären Situation (Erziehung, Pflege) zulässt. Der
gesamte Erwerbslebenszyklus eines Menschen muss im Mittelpunkt der Betrachtung
stehen:
Die einzelnen Phasen des
Erwerbslebens (Ausbildung, beruflicher Einstieg, Phase des Familienaufbaus,
Phase als „älterer“ Arbeitnehmer, beruflicher Ausstieg) stellen
unter-schiedliche Anforderungen an den/die Arbeitnehmer(in) und den Arbeitsplatz.
Die Präferenzen der
Arbeitnehmer(innen) ändern sich im Verlaufe des Erwerbslebens.
Im Rahmen einer konzertierten Aktion müssen die Verbände der Wirtschaft (Interessenvertretungen
von Arbeitgeber und Arbeitnehmern), die Wissenschaft und die Bundesregierung
den Bewussteinswandel in der Gesellschaft fördern. Der DCV begrüßt die
Unterstützung der Europäischen Union in Form von Kampagnen und Fördermitteln
für Projekte.
2.3
Ein
neuer Platz für „Senioren“
Bericht:
Die Kommission weist auf die bis 2030 stark ansteigende Zahl der Personen
zwischen 65 und 79 Jahren hin, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und
finanziellen Situation mobiler sind und ein weitgehend
selbstbestimmtes
Leben führen können. Insbesondere die US-Amerikanischen Erfahrungen haben
gezeigt, dass diese Senioren über Potentiale verfügen, die sie aktiv in das
soziale und wirtschaftliche Leben der Gesellschaft einbringen können und
wollen.
Bewertung:
Der DCV unterstützt aufgrund seiner Erfahrungen in der Altenarbeit die
Perspektive, ältere Menschen aktiver in das gesellschaftliche Leben
einzubinden. Er weiß jedoch ausdrücklich auch darauf hin, dass es in dieser
Altersgruppe auch Personen gibt, die wirtschaftlich schlecht gestellt sind oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Renteneintritt
Ein Mindestalter, ab dem man frühestens in Rente gehen kann, sollte weiterhin
gesetzlich geregelt sein, um die Rentenbezugsdauer für die Rentenversicherung
kalkulierbar zu halten. Dieses Renteneintrittsalter sollte jedoch keinen
Automatismus auslösen, vielmehr sollte es jedem Versicherten möglich sein, den
Rentenbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu legen.
Im Sinne einer Flexibilisierung von Erwerbsarbeit sind aber auch Modelle
denkbar, die den Renteneintritt an eine Mindestanzahl
rentenversicherungspflichtiger Jahre koppelt.
Beteiligung der „Senioren“
Die Beteiligung der „Senioren“ am wirtschaftlichen und sozialen Leben erfordert
aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen dieser heterogenen
Personengruppe vielfältige Wege.
Voraussetzung dafür sind Bildungsangebote, damit sie ihr Wissen und
Können weiterentwickeln können, Anreize für Betriebe, „Senioren“ weiterhin zu
beschäftigen oder neu einzustellen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit über
Einsatzmöglichkeiten für „Senioren“. Hilfreich können hier Modelle der
Kombination von Erwerbseinkommen und Rente sowie flexible Formen der
Erwerbstätigkeit (Teilzeit, Zeitverträge) sein.
Beschäftigungsangebote im Bereich der Verbände und der Sozialwirtschaft
Auch im Bereich der
gemeinwohlorientierten
Verbände
und in der Sozialwirtschaft sind die Möglichkeiten einer Beschäftigung von
Senioren zu erweitern. Darüber hinaus bestehen vielfältige Möglichkeiten für
eine ehrenamtliche Beschäftigung von „Senioren“. Auch hier bedarf es der
gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, um Angebot und Nachfrage zu stimulieren,
sowie der begleitenden Qualifizierung und Formen der Anerkennung.
Eine wichtige Rolle für die Anregung von Angebot und Nachfrage spielen
Seniorenbüros, Altenbegegnungszentren, Freiwilligenzentren und ähnliche
Institutionen. Über sie können auch selbst organisierte Aktivitäten außerhalb
von Institutionen angeregt und unterstützt werden.
Investitionen in Gesundheit und Prävention
Prävention ist für alle Lebensalter wichtig, besonders dort, wo Benachteiligung
und Ausgrenzung drohen oder bereits vorhanden sind. Für „Senioren“ sind
gezielte Maßnahmen erforderlich, um auf ihre unterschiedlichen Ressourcen
eingehen zu können. Durch entsprechende europäische Initiativen im Bereich des
Sozialschutzes und der Gesundheitsfürsorge, z.B. im Rahmen der OMK, kann die
Mobilität der Rentner zwischen den Mitgliedsstaaten gefördert werden.
2.4
Solidarität mit den sehr alten
Menschen
Bericht:
Die Kommission verweist auf die Tatsache, dass die steigende Lebenserwartung zu
einem starken Anstieg der Menschen ab 80 Jahren führt. Der Anteil der
Alleinstehenden unter ihnen und der Anteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen ist
höher als in den jüngeren Jahrgängen. Da die Familien das Problem der Betreuung
dieser Personen nicht alleine lösen können und zu-künftig wegen
Erwerbstätigkeit und räumlicher Trennung noch weniger zur Hilfeleistung in der
Lage sein werden, brauchen Familien mehr Unterstützung.
Bewertung:
Der DCV begrüßt es, dass die EU-Kommission auch die Situation von älteren
Menschen gesondert in den Blick nimmt, deren gesellschaftliche Teilhabe
aufgrund von Handicaps nicht mehr in gleicher Weise aktivierbar ist. Es ist
rechtzeitig darauf hinzuwirken, dass diesen Senioren und deren Angehörigen die
erforderliche Infrastruktur und das dafür erforderliche Personal verfügbar
bleibt
.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Ruhestandsgehalt und Transfers
Wer Leistungen benötigt, um (weitgehend) selbständig leben zu können, kann dies
meistens nicht allein aus dem Ruhestandsgehalt oder Vermögen finanzieren. Deshalb
bedarf es zusätzlicher Finanzierungsquellen, wie z.B. eine Pflegeversicherung.
Sicherstellung des erforderlichen Personals
Die sinkende Zahl der erwerbsfähigen Personen und die gleichzeitig steigende
Zahl pflegebedürftiger Menschen wird zu Personalengpässen führen und den
Pflegeberuf in starke Konkurrenz zu anderen Berufen stellen. Deshalb müssen
Anstrengungen unternommen werden, den Beruf durch gute Bezahlung und günstige
Arbeitsbedingungen attraktiv zu machen. Die Qualität der Ausbildung muss weiter
verbessert werden, und die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen
Pflegeberufen hergestellt werden.
Es reicht allerdings nicht aus, nur auf professionelle Pflege zu setzen. Die
professionelle Pflege muss ergänzt werden durch andere therapeutische
Berufsgruppen, durch die Mitarbeit von Angehörigen und einer Vielzahl von
(ehrenamtlichen) Helfern.
Sicherstellung der Betreuung
Man muss bei den pflegenden Angehörigen ansetzen und Beratung, Schulung und
Entlastung anbieten, um vor Überforderung zu schützen und zu rechtzeitiger
Inanspruchnahme von Hilfe durch Sozialdienste und Institutionen zu motivieren.
Das soziale Netz ist gerade bei hochaltrigen Menschen lückenhaft oder nicht
selten gar nicht vorhanden. Um neue Netze der Nachbarschaftspflege zu
entwickeln, bedarf es meist einer Organisation, die die Initiative ergreift,
Menschen zur Mithilfe motiviert und gewinnt und die die Einsätze koordiniert.
Gemeinnützige Organisationen in allen Mitgliedsstaaten wie die Verbände der
Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland unterstützen in vielfältiger Weise den
Aufbau von sozialen Netzen.
3. Fazit: Welche Rolle für die Union?
Bericht:
In diesem Abschnitt werden die drei wesentlichen Prioritäten genannt, die die
Europäische Union angesichts des demographischen Wandels befolgen muss.
1.
Die Förderung des
Bevölkerungswachstums verbunden mit der Frage nach dem Stellenwert von Kindern
und Familien in unserer Gesellschaft.
Als Lösung werden hier
u.a
. die Modernisierung
der Sozialschutzsysteme,
die Steigerung
der Beschäftigungsquote von Frauen, Anreize zur Steigerung der Geburtenrate und
ein kontrollierter Rückgriff auf Zuwanderung angegeben.
2.
Eine ausgeglichene
„Lastenverteilung“ zwischen Generationen bezüglich der Lebensarbeitszeit,
bezüglich der Finanzierung von Renten und Gesundheitsvorsorge und eine gerechte
Aufteilung der „Früchte des Wachstums“
3.
Die Schaffung neuer Übergänge
zwischen den Lebensabschnitten, die den Bedürfnissen nach Teilhabe am sozialen
und wirtschaftlichen Leben, aber auch nach Bildung und Zuwendung zu den eigenen
Kindern Rechnung trägt.
Stellungnahme zu den Fragestellungen:
Regelmäßige Analyse und Gedankenaustausch
Grundsätzlich ist das Vorhaben der EU zu begrüßen, sich mit dieser – wie das
Grünbuch in eindrücklicher Weise zeigt – alle Mitgliedsstaaten betreffenden
Herausforderung zu beschäftigen. Der DCV würde es begrüßen, wenn sich die EU zu
einen regelmäßigen Gedankenaustausch und jährlichen Analysen des demografischen
Wandels und seiner Auswirkungen auf die Gesellschaften und die einschlägigen
Politikbereiche entschließen könnte. Die Union sollte eine koordinierende und
aufklärende Rolle für die Mitgliedsstaaten übernehmen, die eine informierte
Diskussion und entsprechende Lösungen möglich macht. Dies könnte in Form von
umfassenden und verständlich aufbereiteten Informationen auf der Grundlage
vorhandener Studien/Forschungsergebnissen geschehen (Webportal). Zusätzlich
dazu könnten regelmäßig erscheinende Analysen und Statistiken erscheinen, z.B.
alle 2 Jahre ein Demographischer Bericht der EU.
Eine solche Problemanalyse aus
wissenschaftlicher Sicht hat bei der ministeriellen Konferenz der EU gefehlt.
Die Union könnte, wie in anderen Politikfeldern bereits erfolgreich erprobt,
Peer-Review-Verfahren
(im Rahmen der OMK) unter den
Mitgliedsstaaten fördern, die das gegenseitige Lernen von erfolgreichen
Maßnahmen ermöglichen und eine entsprechende Implementierung von Maßnahmen
anregen.
Ebenso könnte die Union die Fülle der von ihr finanzierten Projekte evaluieren,
in denen Maßnahmen durchgeführt wurden, die im Zusammenhang mit der Thematik
stehen (z.B. Integration in den Arbeitsmarkt von älteren Menschen im Rahmen von
EQUAL), um daraus Schlüsse für die politische Ebene und für die Umsetzung von
Maßnahmen zu ziehen.
Wichtig ist, dass bei den Diskussionen und
Lösungsansätzen eine einseitige Fokussierung auf den Menschen nur als
Arbeitskraft vermieden wird.
Allerdings ist die bisherige Herangehensweise der EU, die den Mitgliedsstaaten
auf der ministeriellen Konferenz „Angesichts des demographischen Wandels – eine
neue Solidarität zwischen den Generationen“ am 11. Juli 2005 in Brüssel
vorgestellt worden ist, überwiegend sehr eindimensional auf finanzielle und
materielle Aspekte ausgerichtet. Einige Redner haben zu Recht betont, dass dies
nicht ausreicht. Wird die Entscheidung, Kinder zu bekommen, nur auf der
Grundlage des Vorhandenseins von ausreichender Finanzierung, Kinderbetreuung
und anderen Sicherheiten gefällt? Drückt sich in der im Grünbuch erwähnten
Diskrepanz zwischen dem Kinderwunsch und der Anzahl von tatsächlich geborenen
Kindern nicht auch mangelndes Vertrauen in die Zukunft aus? Die Referenden zum europäischen
Verfassungsvertrag in Frankreich und in den Niederlanden haben
u.a
. gezeigt, dass die Bürger der EU verunsichert sind und
sich unter anderem fragen, ob es ein soziales Europa gibt und wie es in der
Zukunft aussehen wird. Es ist daher eine zentrale Herausforderung der EU auch
im Zusammenhang mit diesem Thema einen Diskussionsprozess über das „Europäische
Sozialmodell“ mit allen relevanten Akteuren, einschließlich der
Zivilgesellschaft in Gang zu setzen, an deren Ende eine klare Vision für ein soziales
Europa steht.
Es fehlt eine Vision, was von den Mitgliedstaaten erwartet und geleistet werden
kann, so dass sich allzu leicht der Eindruck einstellt, alle Lösungen seien
schließlich nur von der EU zu erreichen. Auch die möglichen Aufgaben der Zivilgesellschaft
in der Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten werden nicht hinreichend
bedacht. Die Umrisse eines notwendigerweise zu entwickelnden „Europäischen
Sozialmodells“ bleiben blass. Die Krise um die Ratifizierung der Verfassung in
den Mitgliedstaaten bietet die Chance für eine Neuausrichtung der Kernstrategie
der EU, in der das Soziale eine eigene Funktion erhält. Die EU kann ihre wirtschaftlichen
Ziele nur erreichen, wenn sie auch soziale Ziele formuliert und die soziale
Integration aller ihrer Bürger vorantreibt.
Wenn es die EU schafft, durch diese Neuausrichtung ihrer Gesamtstrategie das
Vertrauen der Bürger in die EU und die entsprechende nationale und regionale
Ausgestaltung von Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik wieder zu erlangen,
würde die EU einen wichtigen Beitrag zur Sozialen Sicherheit leisten. Nur auf
der Basis einer solchen Sozialen Sicherheit können die Herausforderungen des
demografischen Wandels bewältigt werden. Familiengründung bedarf dieser
Sicherheit, die nicht nur finanzielle Aspekte meint, sondern ebenso die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe älterer Menschen sowie
konkurrenzfreie Vereinbarungen zwischen den Generationen
Darüber hinaus sollten im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen vermehrt auch
Jugendliche in eine europäische soziale Diskussion einbezogen werden. Die
heutigen Jugendlichen sind jene, die das „europäische Projekt“ in der Zukunft
weiter führen müssen. Wenn sie kein Vertrauen in
und keine Kenntnisse über Europa haben, wird
dies nicht gelingen. Der „Pakt für die Jugend“ macht hier einen guten Anfang,
der noch verstärkt werden sollte.
Finanzinstrumente nutzen – Aktivierung der Solidarität in Lebensräumen
Die Herausforderungen, die sich durch den demographischen Wandel ergeben,
können in vielen Programmen, insbesondere in jenen, die ab 2007 beginnen,
verankert werden. Das Programm „PROGRESS“ eignet sich für die Förderung des
Beschäftigungspotentials von älteren Menschen, für die Entwicklung weiterer
Modelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für die Förderung der
Generationensolidarität.
Ein Augenmerk sollte dabei auf die Belebung von Lebensräumen liegen, die
Potentiale für nachbarschaftliche Solidarität erschließt, die die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aktivierung
von älteren Menschen und einen
generationenübergreifenden
Dialog ermöglicht.
„Ziviler Dialog“ als Brücke in die Gesellschaft
Gerade der Zivilgesellschaft, die unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen
vertritt, kommt eine zweifache Funktion zu: Einmal als Brücke zwischen Politik
und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und auch als Motor für
Gemeinwesen, in denen Solidarität organisiert wird oder wieder organisiert
werden muss.
Dem „Zivilen Dialog“ kommt
daher eine zentrale Rolle zu.
Dazu kann der
DCV im nationalen
Politikbereich beitragen, indem er als nationale
gemeinwohlorientiert
Organisation Vorschläge zur Bewältigung des „demografischen Wandels“ in Deutschland
entwickelt und in die europäische Debatte einbringt.
Freigegeben von Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer
Freiburg, 3. August 2005
Kontakt: Markus Günter, Referatsleiter,
markus.guenter@caritas.de