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Stellungnahme

"Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen"

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Grünbuch der EU-Kommission

Erschienen am:

05.08.2005

  • Beschreibung
Beschreibung

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Grünbuch der EU-Kommission:

„Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“


Einleitung:

Die europäische Gesellschaft steht vor einem beispiellosen demografischen Wandel, der sich massiv auf die wirtschaftliche und soziale Situation der gesamten Europäischen Union auswirken wird. Die Fakten, die die Europäische Kommission im Grünbuch vorlegt, zeigen Herausforderungen auf, die für alle EU-Mitgliedsstaaten relevant sind: In allen Mitgliedsstaaten wächst der Anteil der älteren Menschen, während die Zahl der Kinder deutlich abnimmt. Ab 2025 wird die Bevölkerung der EU nach heutigem Erkenntnisstand schrumpfen. In einem Drittel der EU-Regionen nimmt die Bevölkerung bereits seit Ende der 90er Jahre ab. Im Hinblick auf diese europaweit besorgniserregende demografische Entwicklung   fordert die EU-Kommission bevölkerungspolitische Konsequenzen ein. Das Grünbuch stößt eine Debatte darüber an, wie man dieser wachstumshemmenden Entwicklung begegnen kann und welche Rolle der Union bei den erforderlichen Maßnahmen zukommen soll.


Zusammenfassende Bewertung:

Der DCV begrüßt, dass die EU-Kommission mit diesem Grünbuch einen Diskussionsprozess innerhalb der europäischen Gemeinschaft initiiert, mit welchen Maßnahmen der als wachstumshemmend etikettierten demografischen Entwicklung in allen EU-Mitgliedsstaaten begegnet werden kann. Angesprochen werden hier vornehmlich sozial- und familienpolitische Fragestellungen, für die die EU eine lediglich unterstützende Zuständigkeit hat. Die Kommission erkennt damit aber an, dass sich auch eine EU-Politik, die sich entsprechend der neuen Lissabon-Strategie auf Wachstum und Beschäftigung konzentriert, nur im Kontext von sozialpolitischen Weichenstellungen gestalten lässt.

Die Europäische Union soll nach Überzeugung des Deutschen Caritasverband das Phänomen des demografischen Wandels als gemeinsame Herausforderung identifizieren und im Verfahren der „Offenen Methode der Koordinierung“ (OMK) erörtern. Dieses Verfahren greift nicht in die Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedsstaaten ein. Erforderliche Wandlungsprozesse sollten entsprechend der OMK zunächst auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene initiiert und unterstützt werden, bevor die europäische Ebene durch politische Leitlinien, deren Anwendung den Mitgliedsstaaten empfohlen wird, subsidiär eingreift. Zu beachten ist dabei auch die deutsche Besonderheit der komplexen und wirkungsvollen Verzahnung von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege.

Bei all der Vielfalt der angesprochenen Themen und den zahlreichen Möglichkeiten, in einzelnen Bereichen bevölkerungspolitische Impulse durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien zu erreichen, ist der DCV davon überzeugt, dass sich der demografische Alterungsprozess zwar verlangsamen, letztlich aber nicht wie im Grünbuch beschrieben „lösen“ lässt. Insofern gilt es diese Herausforderung anzunehmen und die Zukunft im Austarieren der berechtigten Interessen der Generationen zu gestalten.
Den Herausforderungen des demografischen Wandels kann letztlich nur auf der Basis eines Grundvertrauens der EU-Bürger in die soziale Sicherheit begegnet werden. Es ist daher eine zentrale Herausforderung der EU neben den Themen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik auch einen Diskussionsprozess über das „Europäische Sozialmodell“ mit allen relevanten Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft in Gang zu setzen an deren Ende eine klare Vision für ein soziales Europa steht.
Besondere Beachtung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel verdienen Maßnahmen, die das Zusammenleben mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen und die Gründung einer Familie als Lebensmodell attraktiv erscheinen lassen. Veränderungen dürfen jedoch nicht allein aus bevölkerungspolitischen Interessen motiviert und Familienpolitik nicht auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie reduziert werden. Ebenso bedeutsam für Familien ist, dass sie angemessene finanzielle Rahmenbedingungen vorfinden und bei der Bewältigung ihres familiären Alltags auf wirkungsvolle Unterstützungsstrukturen zurückgreifen können.

Der DCV plädiert sehr dafür, die alternde Gesellschaften nicht per se als Problem zu stigmatisieren. Der Verringerung von Innovations- und Produktivitätssteigerungen und den absehbaren Sozialschutzproblemen ist mit einer Politik zu begegnen, die die Erfahrung der älteren Generation nutzt und deren Vitalität durch aktivierende Anforderungen und Prozesse des lebenslangen Lernens unterstützt.

Im Hinblick auf die genannten Themenstellungen und Politikbereiche stellt der DCV fest:

•            Unterstützt werden müssen Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben wie auch bürgerschaftlichen Interessen dienen. Dazu gehört auch der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ebenso bedeutungsvoll sind Strukturen, die Familien bei der Pflege von Angehörigen unterstützen. Der DCV setzt sich jedoch auch für die Freiheit in der Entscheidung ein, in welchem Umfang Eltern insbesondere in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder selbst für deren Betreuung und Erziehung verantwortlich sein wollen und deshalb in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt dem Erwerbsleben zur Verfügung stehen. Entscheidungsfreiheit setzt Optionsvielfalt voraus. Insofern gilt es, sich neben dem Ausbau der Kinderbetreuung für ausreichende Transferleistungen einzusetzen, um auch Modelle der Eigensorge um die Kinder abzusichern.
            Der DCV sieht die Zuwanderung in die Mitgliedsstaaten der Europäische Gemeinschaft angesichts der instabilen weltpolitischen Lage als humanitäre Notwendigkeit und befürwortet in diesem Zusammenhang klare Einwanderungsbestimmungen und verlässliche Integrationsmaßnahmen. Der DCV warnt davor, die Zuwanderung lediglich vor dem Hintergrund bevölkerungspolitischer Notwendigkeiten und wirtschaftspolitischer Verwertbarkeit zu betrachten. Dies entspricht nicht den Anforderungen an eine Migrations- und Integrationspolitik, die sich an den humanistischen Grundwerten Europas ausrichtet. Insbesondere darf die Frage der Zuwanderung nicht darauf reduziert werden, den Arbeitskräftebedarf der EU-Staaten zu stillen, während gleichzeitig die Zugangshürden für Flüchtlinge und bei der Familienzusammenführung stetig erhöht werden. Zuwanderung kann die Prozesse demografischen Alterns allenfalls verlangsamen. Wirkungsvoller ist es jedoch, die Potentiale der bereits länger in der EU ansässigen Migrant ( inn )en   mithilfe von geeigneten Integrationsmaßnahmen zu fördern und zu nutzen. Leider spielt dieser Aspekt im Grünbuch keine Rolle.
•            Der DCV sieht mit Sorge, dass immer weniger Kindern und Jugendlichen eine immer größere Verantwortung aufgelastet wird, ohne dass in diese „knapper werdende Ressource“ hinreichend investiert wird. Es muss eine Befähigungsinitiative initiiert werden, die jungen Menschen aus allen sozialen Schichten Lebenschancen anbietet und ein Höchstmaß an Chancengleichheit ermöglicht. Hierzu bedarf es einer aktiven Jugend-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die in besonderem Maße auch die Wirtschaft sowie die politischen Ebenen Bund, Länder und Kommunen herausfordert, gemeinsam für Bildung und Ausbildung junger Menschen die Verantwortung zu tragen.
•            Der DCV appelliert an die Unternehmen, flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten, die den verschiedenen Lebensabschnitten Rechnung tragen und insbesondere Eltern und älteren Arbeitnehmer(inne)n bedarfsadäquate Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Es bedarf im betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse neuer Personalstrategien, um den heute schon feststellbaren negativen Folgen fehlender Alters- und Familienorientierung wirkungsvoll begegnen zu können. Unternehmen müssen in ihren Bemühungen durch staatliche Rahmenbedingungen sowie durch Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft Unterstützung finden.
•            Die Frage der Antidiskriminierung wird im Grünbuch nur im Kontext von Migration angesprochen. Der DCV stellt fest, dass die heutige Altenpolitik ebenfalls tendenziell ausgrenzend wirkt und unterstützt alle Initiativen, ältere Menschen in ihrer Vitalität zu fördern und wieder aktiver in das gesellschaftliche Leben einzubinden.   Ältere Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und deren Angehörige müssen auf bedarfsorientierte Unterstützungsangebote zurückgreifen können.

Zu den einzelnen Themenbereichen und den damit verbundenen Fragestellungen nimmt der DCV wie folgt Stellung:

I.           Die Herausforderung der demografischen Situation in Europa

1.1.       Die Herausforderung einer niedrigen Geburtenrate

Bericht:
Die Kommission beschreibt die geringe Geburtenrate verbunden mit dem Prozess der Alterung in den Mitgliedsstaaten als wirtschaftspolitische Herausforderung. Sie stellt fest, dass es noch nie ein Wirtschaftswachstum ohne Bevölkerungswachstum gegeben habe. Ausgehend von der Tatsache, dass die Zahl der erwünschten Kinder hinter der Zahl der tatsächlich geborenen zurückbleibt, fordert sie Strukturen, die es potentiellen Eltern auch erlauben, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Die EU-Kommission moniert, dass Familien, die eine wichtige Rolle für die Solidarität der Generationen spielen, keine Rahmenbedingungen vorfinden, die sie ermutigen, Kinder großzuziehen. Als Einschränkungen für Familien werden insbesondere benannt, der späte und unsichere Zugang zu Beschäftigung, teurer Wohnraum und der Mangel an Anreizen für eine Familiengründung (Familienförderung, Elternzeit, Kinderbetreuungsangebote, gleiches Arbeitsentgelt).

Bewertung:
Der Prozess des demografischen Alterns lässt sich nicht „lösen“, da er in seinem Ausmaß zwar gestaltbar letztlich aber irreversibel sein dürfte. Insofern gilt es die diese Herausforderung anzunehmen und Zukunft im Austarieren der berechtigten Interessen der Generationen zu gestalten. Wenn es   bisher kein Wirtschaftswachstum ohne Bevölkerungswachstum gab, ist   dies kein Beleg dafür, dass dies in Zukunft nicht möglich sein kann.
In einer sich politischer verstehenden EU muss ein „Sozialmodell“ entwickelt werden, das alle gesellschaftlichen Bedürfnisse einschließlich des Wunsches nach Leben in Gemeinschaft mit Kindern berücksichtigt. Infrastrukturelle Maßnahmen sind vor allem für die hilfreich, die einen Kinderwunsch haben oder bereits realisiert haben und weiterhin gleichzeitig am Erwerbsleben teilnehmen wollen und auch können. Diese Einschränkung macht deutlich, dass allein ein Ausbau von Infrastruktur für ein Bevölkerungswachstum nur bedingt wirksam ist, denn es gibt in allen europäischen Ländern zahlreiche Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder – gewollt oder ungewollt   - weiterhin nicht am Erwerbsleben teilnehmen werden.

Der DCV teilt die Einschätzung der Kommission, dass Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben notwendig sind.   Noch immer müssen Frauen mehr an Zeit und Energie investieren, wenn sie beruflich erreichen wollen, was die Männer erreicht haben. Die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung ist noch nicht quantitativ und qualitativ so ausgebaut, dass in allen Regionen Deutschlands Eltern die Entlastung und Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder erfahren, die sie brauchen. Die Sorge um alte und pflegbedürftige Angehörige stellt für viele Frauen neben ihrem Beruf eine Doppelbelastung dar, die sie nicht durch eigene Kinder noch vergrößern wollen.

Eine Verringerung dieser Problemlagen garantiert noch keine Wende in der demographischen Entwicklung. Es ist nicht auszuschließen, dass das Konzept eines auf   Wachstum und Beschäftigung ausgerichteten Europäischen Binnenmarktes mit dazu beiträgt, dass sich Menschen an diesen Prinzipien ausrichten und Kinder als Belastung ansehen. Dennoch kann die Beachtung sozialstaatlicher Notwendigkeiten bei jungen Menschen die Anreize für die Gründung einer Familie verstärken. Deshalb sehen wir nachfolgend skizzierten Handlungsbedarf.


Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die Option auf eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben kann das Leben in einer Familie für viele wieder attraktiver werden lassen. Dazu gehört auch der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung. Allerdings muss auch eine qualifizierte Kindertagesbetreuung sowohl für den Träger der Einrichtung wie auch für die Eltern finanzierbar sein. Gegenüber einer Subventionierung der Kindertagesbetreuung   über verringerte Mehrwertsteuersätze präferiert der DCV Transfers, die Eltern in die Lage versetzen, die erforderliche Infrastruktur auch zu nutzen und selbst bezahlen zu können. In Deutschland wird auf die Leistungen der Kindertagesstätten keine Mehrwertsteuer erhoben und dies sollte auch nicht geschehen.

Der DCV begrüßt ausdrücklich, dass bei Fragen der Infrastruktur auch Hilfen bei der Betreuung, Versorgung und Aktivierung   alter Menschen im Blick sind. Der prognostizierte Vitalitätsverlust einer alternden Gesellschaft kann wirkungsvoll durch Selbstaktivierungsprogramme und erweiterten Möglichkeiten des lebenslangen Lernens entgegengewirkt werden. Eine erhöhte Vitalität älterer Menschen entlastet auch die pflegenden Angehörigen – immer noch in erster Linie die Frauen.

Eltern müssen in die Lage versetzt werden, die sie entlastenden Leistungen der Sozial- und Jugendhilfeträger abzurufen. Nur so ist bei jungen Menschen wieder ein größerer Zuspruch zur Familiengründung zu erreichen.

Gleichstellung:
Eine verbesserte Gleichstellung im Erwerbsleben verbunden mit einer gerechten Verteilung der Aufgaben in der Familien kann Familienleben für viele junge Menschen attraktiver erscheinen lassen. Dazu ist es allerdings auch erforderlich, dass der noch immer beobachtbaren Stigmatisierung der häuslichen Arbeit als eine minderwertige Tätigkeit entgegengewirkt wird. Chancengleichheit für Frauen in der Berufswelt heißt auch, dass Frauen nicht mehr überproportional Zeit und Energie in die Realisierung ihrer Karriereplanung investieren müssen, und somit auch mehr Zeit und Raum für eine Familienplanung sehen.

Elternzeit muss sowohl von Vätern als auch von Müttern bei gleichzeitiger Garantie ihres Arbeitsplatzes in Anspruch genommen werden können. Der DCV befürwortet in diesem Zusammenhang grundsätzlich Anreizsysteme, die eine Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern begünstigen und eine finanzielle Kompensation für die mit der Kindererziehung verbundenen Opportunitätskosten. Allerdings ist die materielle Ausstattung von armen Familien vorrangig.



1.2.       Der mögliche Beitrag der Zuwanderung

Bericht:
Die EU-Kommission sieht in der Zuwanderung eine potentielle Möglichkeit, dem Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken. Flankiert werden müsste diese Zuwanderung durch eine wirksame und transparente Verwaltung wie auch im Interesse der Zuwanderer als auch der aufnehmenden Gesellschaft von Maßnahmen der Integration und Chancengleichheit.   Die Frage, ob diese Einwanderung gewollt ist, muss auf nationaler und europäischer Ebene diskutiert werden.

Bewertung:
Der DCV sieht die Zuwanderung in die Mitgliedsstaaten der Europäische Gemeinschaft angesichts der instabilen weltpolitischen Lage als humanitäre Notwendigkeit und befürwortet in diesem Zusammenhang klare Einwanderungsbestimmungen und verlässliche Integrationsmaßnahmen. Das im Grünbuch genannte Zitat des Europäischen Rat von Thessaloniki (Juni 2003) weist zu Recht auf die Bedeutung der Integrationspolitik hin und verknüpft diese mit ihrer Bedeutung für die Bewältigung der demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen.   Der DCV warnt jedoch davor, die Zuwanderung lediglich vor dem Hintergrund bevölkerungspolitischer Notwendigkeiten und wirtschaftspolitischer Verwertbarkeit zu betrachten.


Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Ausgleich der Bevölkerungsalterung durch Zuwanderung
Zuwanderung kann nur in geringem Umfang negative Auswirkungen der Bevölkerungsalterung ausgleichen. Zuwanderer passen sich erfahrungsgemäß in ihrem Geburtenverhalten schnell der aufnehmenden Gesellschaft an. Es müsste also ständig neue Zuwanderung von jungen Menschen in großem Ausmaß stattfinden, um der Bevölkerungsalterung entgegen zu wirken.
Die Anwerbung eines qualifizierten Personenkreises birgt die Gefahr, dass diese Fachleute in ihren Herkunftsländer fehlen. Daneben ist fraglich, ob überhaupt genügend geeignete Personen gewillt wären, zuzuwandern.
Die Zuwanderung von schlecht oder gering Qualifizierten, die in größerem Ausmaß denkbar wäre, birgt das Risiko, dass dieser Personenkreis als Arbeitnehmer(innen) zweiter Klasse mit schlechter Bezahlung, unsicherem Aufenthalts- und geringem sozialen Status bestimmte Löcher z.B. in der häuslichen Pflege füllt. Dies mag für die aufnehmenden Länder kurzfristig eine gewisse Entlastung bringen. Auf Dauer führt dies aber zu einer weiteren Abwertung dieser Tätigkeiten. Und auch für die betroffenen Migrant ( inn )en bietet dies Form der Arbeitsmigration keine Lösung. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass sie jeweils nach kurzem Arbeitsaufenthalt durch neue (noch billigere) Arbeitskräfte ersetzt werden. Sinnvoll kann daher nur eine Zuwanderung sein, wenn auch für die Migrant ( inn )en gute Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und soziale Integration gesichert werden.

Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern
Der Integration der Einwanderer wurde bislang nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet. Das schlägt sich nieder in mangelnder gesellschaftlicher, politischer und sozialer Teilhabe – z.B. in geringem Bildungserfolg, überproportionaler Arbeitslosigkeit, schlechter gesundheitlicher Versorgung und einem hohen Anteil von Migrant ( inn )en, die auf soziale Leistungen angewiesen sind. Maßnahmen zur Integration müssen hier ansetzen und auf eine weitgehende rechtliche, gesellschaftliche und soziale Gleichstellung zielen. Migrant ( inn )en dürfen nicht nur als Personen angesehen werden, die zu fördern sind. Sie müssen vielmehr als bereichender Teil der Gesellschaft angenommen werden. Ihre Potentiale müssen stärker als bisher gesehen und genutzt werden.
Als Maßnahmen sind unter anderem notwendig: Frühförderung, schulbegleitende Sprachförderung, Förderung der Muttersprache als Erstsprache bzw. der Mehrsprachigkeit, Abbau von ausgrenzenden Strukturen im schulischen und Ausbildungsbereich, weitere Verbesserungen bei der grenzüberschreitende Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen, Beseitigung des nachrangigen Arbeitsmarkzugangs, Förderung der Erwerbstätigenpotentiale durch Weiterbildung, berufsbezogene Sprachförderung.
Daneben bedarf es der rechtlichen Integration durch sicheren Aufenthaltsstatus und Ausweisungsschutz.
Die Familie ist ein wesentlicher integrationsfördernder Faktor. Deshalb muss die Familienzusammenführung für Kinder bis mindestens 18 Jahren und die Kernfamilie uneingeschränkt möglich sein und sollten großzügige Regelungen für die Familienzusammenführung von anderen Angehörigen angestrebt werden.
Migrant ( inn )en benötigen den gleichen Sozialschutz wie einheimische EU-Bürger. Der gleiche Zugang zu sozialen Leistungen muss daher allen Migrant ( inn )en offen stehen, die sich rechtmäßig dauerhaft in einem EU-Staat aufhalten. Es muss gleiche Arbeitsbedingungen geben. Weiter muss Sorge getragen werden, dass nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder der Berufstätigkeit die gleichen sozialen Rechte bestehen – unabhängig davon ob der Migrant bleibt, weiterwandert oder in sein Herkunftsland zurückkehrt.
Die gesellschaftliche und politische Teilhabe sollte durch eine kommunales Wahlrecht für Drittstaatler und offene, transparente Einbürgerungsregeln gefördert werden.

Antidiskriminierungsvorschriften, der Strukturfonds und der beschäftigungspolitischen Strategie
Gemeinschaftsinstrumente wie die Antidiskriminierungsvorschriften, die Strukturfonds und die beschäftigungspolitische Strategie können dazu dienen, für Menschen mit Migrationshintergrund ebenso wie für gebürtige Unionsbürger ein Umfeld zu schaffen, in dem sie gleichberechtigt, ohne Ansehen der Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder des Geschlechts an der Gesellschaft, dem wirtschaftlichen Fortschritten und Arbeitsmarkt teilhaben. Dies kann im Nebeneffekt auch dazu beitragen, die „Herausforderung einer niedrigen Geburtenrate“ besser zu meistern.



2.          Eine neue Solidarität der Generationen

2.1.       Bessere Integration von Jugendlichen

Bericht:
Der demografische Wandel wird das quantitative und qualitative Verhältnis der Generationen verändern. Angesichts der Tatsache, dass den immer weniger Kindern und Jugendlichen immer mehr Aufgaben und Verantwortung aufgelastet wird, muss mit dieser „raren Ressource“ verantwortlicher umgegangen werden. Die EU-Kommission moniert die Integrationsprobleme von Jugendlichen: Es könne nicht sein, dass Jugendlichen eine Integration in die Gesellschaft durch mangelnde Bildung, Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko und Diskriminierung auch noch erschwert werde. Insbesondere den Bildungssystemen komme eine besondere Rolle zu.

Bewertung:
Der DCV fordert angesichts der Tatsache, dass 15 Prozent eines Jahrgangs in Deutschland über keinen Ausbildungsabschluss verfügen, eine Befähigungsinitiative, die jungen Menschen aus allen sozialen Schichten optimale Lebenschancen und ein Höchstmaß an Chancengleichheit ermöglicht.

Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Wirkung der Maßnahmen der Gemeinschaft
Die Reduzierung des Armuts- und Ausgrenzungsrisikos für Jugendliche ist als Teil der Lissabonstrategie unter dem Titel „Pakt für die Jugend“ zu einem wichtigen Anliegen der EU geworden. Hierbei verfolgen die EU-Staaten das Ziel, die berufliche und soziale Integration der Jugend sowie ihre Mobilität zu fördern. Im Blick sind vor allem auch benachteiligte junge Menschen.
Die Bundesregierung hat sich in einem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU verpflichtet, die Anzahl der Menschen ohne Berufsausbildung bis 2010 um die Hälfte zu reduzieren.

Verbesserung der Bildungsinfrastruktur
Eine umfassende Bildung und Ausbildung von jungen Menschen sind die Grundlage ihrer sozialen und politischen Teilhabe. Hierzu bedarf es einer aktiven Jugend-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, die in besonderem Maße auch die Wirtschaft sowie die politischen Ebenen Bund, Länder und Kommunen herausfordert, gemeinsam für Bildung und Ausbildung junger Menschen die Verantwortung zu tragen.
Je früher Unterstützung und Hilfe einsetzt und Erziehungsberechtigte in die Lage versetzt werden, ihre Kinder kompetent(er) zu erziehen und zu fördern, desto leichter gelingt es jungen Menschen, wie im Kinder- und Jugendhilfegesetz als Generalauftrag formuliert, sich zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln.
Die Übergänge zwischen den Elementar-, Primar und Sekundarstufen sowie zwischen beruflicher Ausbildung und Erwerbsarbeit sind in einem Gesamtsystem der Betreuung, Bildung und Erziehung so zu gestalten, dass   Kinder und Jugendliche nicht aus dem System herausfallen und dauerhaft ausgegrenzt werden. Die Bekämpfung des zunehmenden Phänomens der Schulverweigerung muss in diesem Kontext eine Priorität eingeräumt werden.

Übergang zwischen Schule und Erwerbsleben
Um wirkungsvoll (benachteiligte) Jugendliche zu integrieren   braucht es eine möglichst hohe Durchlässigkeit zwischen schulischer und beruflicher Bildung und innerhalb des Schulsystems Konzepte, die eine frühe Selektion und Stigmatisierung junger Menschen vermeiden. Dazu ist eine verstärkte institutionelle und auf gleicher Augenhöhe stattfindende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule nötig mit dem Ziel, lernbeeinträchtigte und benachteiligte junge Menschen besser bzw. adäquater zu fördern und ihnen so mehr Zugangschancen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnen.
Für bildungs- und sozial benachteiligte Jugendliche braucht es niederschwellige und modular gegliederte Qualifizierungs- und Ausbildungsstufen, die sicherstellen, dass auch Jugendliche die eher praktisch und handwerklich begabt sind, eine berufliche Perspektive entwickeln können. Bildung und Ausbildung für alle junge Menschen bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sowohl national als auch in Europa.
Die Strukturfonds der EU können hierbei mit ihrer Förderung einen Beitrag für verlässliche Rahmenbedingungen leisten, die den jungen Menschen eine auf ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen abgestimmte Hilfe zuteil werden lässt.


2.2 Ein globales Konzept eines Erwerbslebenszyklus

Bericht:
Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich die Unternehmen angesichts der zurückgehenden Zahl jüngerer Arbeitnehmer(innen) künftig wieder stärker auf die Erfahrungen und Qualifikationen der älteren Arbeitnehmer stützen werden. Um hier eine Reintegration der älteren Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess zu gewährleisten, regt die Kommission an, flexiblere Übergänge zwischen Erwerbsleben und Ruhestand zu schaffen. Auch jüngere Erwerbstätige seien auf eine Zeitflexibilisierung angewiesen, um in bestimmten Phasen beispielsweise mehr Zeit für ihre Kinder zu haben.  

Bewertung:
Der DCV begrüßt die Forderung einer Flexibilisierung der Erwerbsarbeit entsprechend den Erwerbsmöglichkeiten in den verschiedenen Lebensphasen sowie Maßnahmen, um älteren Arbeitnehmer wieder mehr Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten zu können. Viele Unternehmen sind auf die bedeutsamen Umwälzungen in der Alterszusammensetzung ihrer Belegschaften heute noch weitgehend unvorbereitet. Sie verfolgen keine alterspezifischen Personalstrategien. Die negativen Folgen der fehlenden Altersorientierung der Personalarbeit sind bereits sichtbar. Steigende Fehlanforderung durch körperliche Überforderung und geistige Unterforderung führt zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, Anstieg von erschöpfungsbedingten Krankheiten und schleichendem, sozialen Ausschluss älterer, leistungsfähiger Menschen in die Frühverrentung. Die Unternehmen müssen sich aus betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interessen umgehend diesen Herausforderungen stellen.

Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Möglichkeiten zur Modernisierung der Arbeitsorganisation
Die Praxis zeigt, dass die Umstellung auf eine altersgerechte Personalstrategie vielfältigen Gewinn für das Unternehmen, für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und darüber hinaus für die gesamte Volkswirtschaft bringt. Aus Unternehmenssicht steigt damit die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens. Aus Sicht der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters steigt die soziale Lebensqualität, da die Integration in das Arbeitsleben gleichbedeutend mit gesellschaftlicher Integration ist. Die Gesellschaft oder Volkswirtschaft als Ganzes profitiert über die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von einer höheren Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und einer gestiegenen Wettbewerbsfähigkeit, die sich beschäftigungssteigernd auswirkt.
Die altersgerechte Personalstrategie besteht angesichts des knapper und älter werdenden Arbeitskräftepotenzials aus fünf wesentlichen Elementen:

         Längerer Verbleib im Unternehmen:
Die Arbeitstätigkeiten sind so gestaltet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese bis zum 65. Lebensjahr ausführen können. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auch ältere – erhalten die Chance, sich   zu qualifizieren und ihre Kompetenzen zu erweitern. Die Fähigkeiten älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ein höheres Maß an Wertschätzung erfahren.

         Unterstützung einer Beschäftigungsaufnahme auch im höheren Erwerbsalter:
Unternehmen bemühen sich bewusst auch um die Beschäftigung von älteren, arbeitsfähigen Menschen und sprechen diese gezielt mit ihren personalpolitischen Maßnahmen an.

         Nachhaltige Integration junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Angesichts des anteilsmäßigen Rückgangs jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es aus Unternehmenssicht und aus gesellschaftlicher Sicht von essentieller Bedeutung sein, gerade auch junge Menschen so weit wie möglich in das Arbeitsleben zu integrieren. Um eine möglichst hohe Integration von jungen Eltern in das Erwerbsleben möglich zu machen, sind   insbesondere auch die Belange junger Paare mit Nachwuchs zu berücksichtigen, indem flexiblere Übergänge zwischen Erwerbsleben und Betreuungsphasen er-möglicht werden. Dadurch kann auch die notwendige Steigerung der Erwerbsquote von Frauen erreicht werden.

         Systematischer Know-how Transfer zwischen den Generationen

Der Wissensaustausch zwischen älteren, erfahrenen Mitarbeitern und dem Nachwuchs muss gezielt gefördert werden. Dadurch wird das Know-how in einem Unternehmen ein gemeinschaftliches Gut, so dass das vorhandene Wissen besser genutzt wird und Verschiebungen der Altersstruktur der Belegschaft leichter verkraftet werden können.

         Ergonomischer Umbau der Unternehmen:
Arbeitsorganisation und – anforderungen müssen an älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (45-jährig und älter) ausgerichtet werden.   Erforderlich ist eine betriebliche Gesundheitspolitik, um den Erhalt der Gesundheit und damit einen möglichst langen Verbleib im Erwerbsleben zu gewährleisten. Die Mitarbeiter werden aktiv bei der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen beteiligt.

Die betriebliche Personalpolitik muss durch staatliche Rahmenbedingungen flankiert werden. Dazu gehören u. a. die Unterstützung von jüngeren und älteren Menschen bei der (Re)Integration in Erwerbsarbeit, der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Anspruch auf Erziehungszeit bzw. Erziehungsgeld sowie die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit und hier speziell zur Altersteilzeit.
Für die stärkere Integration älterer Menschen müssen neue personalpolitische Konzepte von Wissenschaft und Praxis entwickelt werden. Der Staat sollte diese Aktivitäten fördern. Flankierend ist ein Bewusstseinswandel in der Gesellschaft erforderlich. Eine generationsübergreifende Solidarität wird gebraucht, die keine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Alters oder ihrer familiären Situation (Erziehung, Pflege) zulässt. Der gesamte Erwerbslebenszyklus eines Menschen muss im Mittelpunkt der Betrachtung stehen:

         Die einzelnen Phasen des Erwerbslebens (Ausbildung, beruflicher Einstieg, Phase des Familienaufbaus, Phase als „älterer“ Arbeitnehmer, beruflicher Ausstieg) stellen unter-schiedliche Anforderungen an den/die Arbeitnehmer(in) und den Arbeitsplatz.  

         Die Präferenzen der Arbeitnehmer(innen) ändern sich im Verlaufe des Erwerbslebens.
Im Rahmen einer konzertierten Aktion müssen die Verbände der Wirtschaft (Interessenvertretungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmern), die Wissenschaft und die Bundesregierung den Bewussteinswandel in der Gesellschaft fördern. Der DCV begrüßt die Unterstützung der Europäischen Union in Form von Kampagnen und Fördermitteln für Projekte.



  2.3      Ein neuer Platz für „Senioren“

Bericht:
Die Kommission weist auf die bis 2030 stark ansteigende Zahl der Personen zwischen 65 und 79 Jahren hin, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und finanziellen Situation mobiler sind und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Insbesondere die US-Amerikanischen Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Senioren über Potentiale verfügen, die sie aktiv in das soziale und wirtschaftliche Leben der Gesellschaft einbringen können und wollen.

Bewertung:
Der DCV unterstützt aufgrund seiner Erfahrungen in der Altenarbeit die Perspektive, ältere Menschen aktiver in das gesellschaftliche Leben einzubinden. Er weiß jedoch ausdrücklich auch darauf hin, dass es in dieser Altersgruppe auch Personen gibt, die wirtschaftlich schlecht gestellt sind oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen.

Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Renteneintritt
Ein Mindestalter, ab dem man frühestens in Rente gehen kann, sollte weiterhin gesetzlich geregelt sein, um die Rentenbezugsdauer für die Rentenversicherung kalkulierbar zu halten. Dieses Renteneintrittsalter sollte jedoch keinen Automatismus auslösen, vielmehr sollte es jedem Versicherten möglich sein, den Rentenbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu legen.
Im Sinne einer Flexibilisierung von Erwerbsarbeit sind aber auch Modelle denkbar, die den Renteneintritt an eine Mindestanzahl rentenversicherungspflichtiger Jahre koppelt.

Beteiligung der „Senioren“
Die Beteiligung der „Senioren“ am wirtschaftlichen und sozialen Leben erfordert aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Erwartungen dieser heterogenen Personengruppe vielfältige Wege.   Voraussetzung dafür sind Bildungsangebote, damit sie ihr Wissen und Können weiterentwickeln können, Anreize für Betriebe, „Senioren“ weiterhin zu beschäftigen oder neu einzustellen und gezielte Öffentlichkeitsarbeit über Einsatzmöglichkeiten für „Senioren“. Hilfreich können hier Modelle der Kombination von Erwerbseinkommen und Rente sowie flexible Formen der Erwerbstätigkeit (Teilzeit, Zeitverträge) sein.

Beschäftigungsangebote im Bereich der Verbände und der Sozialwirtschaft
Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Verbände und in der Sozialwirtschaft sind die Möglichkeiten einer Beschäftigung von Senioren zu erweitern. Darüber hinaus bestehen vielfältige Möglichkeiten für eine ehrenamtliche Beschäftigung von „Senioren“. Auch hier bedarf es der gezielten Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, um Angebot und Nachfrage zu stimulieren, sowie der begleitenden Qualifizierung und Formen der Anerkennung.
Eine wichtige Rolle für die Anregung von Angebot und Nachfrage spielen Seniorenbüros, Altenbegegnungszentren, Freiwilligenzentren und ähnliche Institutionen. Über sie können auch selbst organisierte Aktivitäten außerhalb von Institutionen angeregt und unterstützt werden.

Investitionen in Gesundheit und Prävention
Prävention ist für alle Lebensalter wichtig, besonders dort, wo Benachteiligung und Ausgrenzung drohen oder bereits vorhanden sind. Für „Senioren“ sind gezielte Maßnahmen erforderlich, um auf ihre unterschiedlichen Ressourcen eingehen zu können. Durch entsprechende europäische Initiativen im Bereich des Sozialschutzes und der Gesundheitsfürsorge, z.B. im Rahmen der OMK, kann die Mobilität der Rentner zwischen den Mitgliedsstaaten gefördert werden.



2.4        Solidarität mit den sehr alten Menschen

Bericht:
Die Kommission verweist auf die Tatsache, dass die steigende Lebenserwartung zu einem starken Anstieg der Menschen ab 80 Jahren führt. Der Anteil der Alleinstehenden unter ihnen und der Anteil der Hilfe- und Pflegebedürftigen ist höher als in den jüngeren Jahrgängen. Da die Familien das Problem der Betreuung dieser Personen nicht alleine lösen können und zu-künftig wegen Erwerbstätigkeit und räumlicher Trennung noch weniger zur Hilfeleistung in der Lage sein werden, brauchen Familien mehr Unterstützung.

Bewertung:
Der DCV begrüßt es, dass die EU-Kommission auch die Situation von älteren Menschen gesondert in den Blick nimmt, deren gesellschaftliche Teilhabe aufgrund von Handicaps nicht mehr in gleicher Weise aktivierbar ist. Es ist rechtzeitig darauf hinzuwirken, dass diesen Senioren und deren Angehörigen die erforderliche Infrastruktur und das dafür erforderliche Personal verfügbar bleibt .

Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Ruhestandsgehalt und Transfers
Wer Leistungen benötigt, um (weitgehend) selbständig leben zu können, kann dies meistens nicht allein aus dem Ruhestandsgehalt oder Vermögen finanzieren. Deshalb bedarf es zusätzlicher Finanzierungsquellen, wie z.B. eine Pflegeversicherung.

Sicherstellung des erforderlichen Personals
Die sinkende Zahl der erwerbsfähigen Personen und die gleichzeitig steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen wird zu Personalengpässen führen und den Pflegeberuf in starke Konkurrenz zu anderen Berufen stellen. Deshalb müssen Anstrengungen unternommen werden, den Beruf durch gute Bezahlung und günstige Arbeitsbedingungen attraktiv zu machen. Die Qualität der Ausbildung muss weiter verbessert werden, und die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Pflegeberufen hergestellt werden.
Es reicht allerdings nicht aus, nur auf professionelle Pflege zu setzen. Die professionelle Pflege muss ergänzt werden durch andere therapeutische Berufsgruppen, durch die Mitarbeit von Angehörigen und einer Vielzahl von (ehrenamtlichen) Helfern.

Sicherstellung der Betreuung
Man muss bei den pflegenden Angehörigen ansetzen und Beratung, Schulung und Entlastung anbieten, um vor Überforderung zu schützen und zu rechtzeitiger Inanspruchnahme von Hilfe durch Sozialdienste und Institutionen zu motivieren.
Das soziale Netz ist gerade bei hochaltrigen Menschen lückenhaft oder nicht selten gar nicht vorhanden. Um neue Netze der Nachbarschaftspflege zu entwickeln, bedarf es meist einer Organisation, die die Initiative ergreift, Menschen zur Mithilfe motiviert und gewinnt und die die Einsätze koordiniert. Gemeinnützige Organisationen in allen Mitgliedsstaaten wie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland unterstützen in vielfältiger Weise den Aufbau von sozialen Netzen.


3. Fazit: Welche Rolle für die Union?

Bericht:
In diesem Abschnitt werden die drei wesentlichen Prioritäten genannt, die die Europäische Union angesichts des demographischen Wandels befolgen muss.
1.          Die Förderung des Bevölkerungswachstums verbunden mit der Frage nach dem Stellenwert von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft.   Als Lösung werden hier u.a . die Modernisierung der Sozialschutzsysteme,   die Steigerung der Beschäftigungsquote von Frauen, Anreize zur Steigerung der Geburtenrate und ein kontrollierter Rückgriff auf Zuwanderung angegeben.
2.          Eine ausgeglichene „Lastenverteilung“ zwischen Generationen bezüglich der Lebensarbeitszeit, bezüglich der Finanzierung von Renten und Gesundheitsvorsorge und eine gerechte Aufteilung der „Früchte des Wachstums“
3.          Die Schaffung neuer Übergänge zwischen den Lebensabschnitten, die den Bedürfnissen nach Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben, aber auch nach Bildung und Zuwendung zu den eigenen Kindern Rechnung trägt.


Stellungnahme zu den Fragestellungen:

Regelmäßige Analyse und Gedankenaustausch
Grundsätzlich ist das Vorhaben der EU zu begrüßen, sich mit dieser – wie das Grünbuch in eindrücklicher Weise zeigt – alle Mitgliedsstaaten betreffenden Herausforderung zu beschäftigen. Der DCV würde es begrüßen, wenn sich die EU zu einen regelmäßigen Gedankenaustausch und jährlichen Analysen des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf die Gesellschaften und die einschlägigen Politikbereiche entschließen könnte. Die Union sollte eine koordinierende und aufklärende Rolle für die Mitgliedsstaaten übernehmen, die eine informierte Diskussion und entsprechende Lösungen möglich macht. Dies könnte in Form von umfassenden und verständlich aufbereiteten Informationen auf der Grundlage vorhandener Studien/Forschungsergebnissen geschehen (Webportal). Zusätzlich dazu könnten regelmäßig erscheinende Analysen und Statistiken erscheinen, z.B. alle 2 Jahre ein Demographischer Bericht der EU.   Eine solche Problemanalyse aus wissenschaftlicher Sicht hat bei der ministeriellen Konferenz der EU gefehlt.
Die Union könnte, wie in anderen Politikfeldern bereits erfolgreich erprobt, Peer-Review-Verfahren (im Rahmen der OMK) unter den Mitgliedsstaaten fördern, die das gegenseitige Lernen von erfolgreichen Maßnahmen ermöglichen und eine entsprechende Implementierung von Maßnahmen anregen.
Ebenso könnte die Union die Fülle der von ihr finanzierten Projekte evaluieren, in denen Maßnahmen durchgeführt wurden, die im Zusammenhang mit der Thematik stehen (z.B. Integration in den Arbeitsmarkt von älteren Menschen im Rahmen von EQUAL), um daraus Schlüsse für die politische Ebene und für die Umsetzung von Maßnahmen zu ziehen.
Wichtig ist, dass bei den Diskussionen und   Lösungsansätzen eine einseitige Fokussierung auf den Menschen nur als Arbeitskraft vermieden wird.

Allerdings ist die bisherige Herangehensweise der EU, die den Mitgliedsstaaten auf der ministeriellen Konferenz „Angesichts des demographischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ am 11. Juli 2005 in Brüssel vorgestellt worden ist, überwiegend sehr eindimensional auf finanzielle und materielle Aspekte ausgerichtet. Einige Redner haben zu Recht betont, dass dies nicht ausreicht. Wird die Entscheidung, Kinder zu bekommen, nur auf der Grundlage des Vorhandenseins von ausreichender Finanzierung, Kinderbetreuung und anderen Sicherheiten gefällt? Drückt sich in der im Grünbuch erwähnten Diskrepanz zwischen dem Kinderwunsch und der Anzahl von tatsächlich geborenen Kindern nicht auch mangelndes Vertrauen in die Zukunft aus? Die Referenden zum europäischen Verfassungsvertrag in Frankreich und in den Niederlanden haben u.a . gezeigt, dass die Bürger der EU verunsichert sind und sich unter anderem fragen, ob es ein soziales Europa gibt und wie es in der Zukunft aussehen wird. Es ist daher eine zentrale Herausforderung der EU auch im Zusammenhang mit diesem Thema einen Diskussionsprozess über das „Europäische Sozialmodell“ mit allen relevanten Akteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft in Gang zu setzen, an deren Ende eine klare Vision für ein soziales Europa steht.

Es fehlt eine Vision, was von den Mitgliedstaaten erwartet und geleistet werden kann, so dass sich allzu leicht der Eindruck einstellt, alle Lösungen seien schließlich nur von der EU zu erreichen. Auch die möglichen Aufgaben der Zivilgesellschaft in der Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten werden nicht hinreichend bedacht. Die Umrisse eines notwendigerweise zu entwickelnden „Europäischen Sozialmodells“ bleiben blass. Die Krise um die Ratifizierung der Verfassung in den Mitgliedstaaten bietet die Chance für eine Neuausrichtung der Kernstrategie der EU, in der das Soziale eine eigene Funktion erhält. Die EU kann ihre wirtschaftlichen Ziele nur erreichen, wenn sie auch soziale Ziele formuliert und die soziale Integration aller ihrer Bürger vorantreibt.


Wenn es die EU schafft, durch diese Neuausrichtung ihrer Gesamtstrategie das Vertrauen der Bürger in die EU und die entsprechende nationale und regionale Ausgestaltung von Beschäftigungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik wieder zu erlangen, würde die EU einen wichtigen Beitrag zur Sozialen Sicherheit leisten. Nur auf der Basis einer solchen Sozialen Sicherheit können die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigt werden. Familiengründung bedarf dieser Sicherheit, die nicht nur finanzielle Aspekte meint, sondern ebenso die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe älterer Menschen sowie konkurrenzfreie Vereinbarungen zwischen den Generationen

Darüber hinaus sollten im Sinne vertrauensbildender Maßnahmen vermehrt auch Jugendliche in eine europäische soziale Diskussion einbezogen werden. Die heutigen Jugendlichen sind jene, die das „europäische Projekt“ in der Zukunft weiter führen müssen. Wenn sie kein Vertrauen in   und keine Kenntnisse über Europa haben, wird dies nicht gelingen. Der „Pakt für die Jugend“ macht hier einen guten Anfang, der noch verstärkt werden sollte.

Finanzinstrumente nutzen – Aktivierung der Solidarität in Lebensräumen
Die Herausforderungen, die sich durch den demographischen Wandel ergeben, können in vielen Programmen, insbesondere in jenen, die ab 2007 beginnen, verankert werden. Das Programm „PROGRESS“ eignet sich für die Förderung des Beschäftigungspotentials von älteren Menschen, für die Entwicklung weiterer Modelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für die Förderung der Generationensolidarität.
Ein Augenmerk sollte dabei auf die Belebung von Lebensräumen liegen, die Potentiale für nachbarschaftliche Solidarität erschließt, die die   Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aktivierung von älteren Menschen und einen generationenübergreifenden Dialog ermöglicht.

„Ziviler Dialog“ als Brücke in die Gesellschaft
Gerade der Zivilgesellschaft, die unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen vertritt, kommt eine zweifache Funktion zu: Einmal als Brücke zwischen Politik und verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und auch als Motor für Gemeinwesen, in denen Solidarität organisiert wird oder wieder organisiert werden muss.   Dem „Zivilen Dialog“ kommt daher eine zentrale Rolle zu.
Dazu kann der   DCV im nationalen Politikbereich beitragen, indem er als nationale gemeinwohlorientiert Organisation Vorschläge zur Bewältigung des „demografischen Wandels“ in Deutschland entwickelt und in die europäische Debatte einbringt.


Freigegeben von Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer

Freiburg, 3. August 2005


Kontakt: Markus Günter, Referatsleiter, markus.guenter@caritas.de


Zuletzt geändert am:
  • 05.08.2005
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