Vorbemerkung
Grundsätzlich ist die BAGFW der Ansicht, dass es im Sinne einer weitgehenden inklusiven Förderung keine Sondermaßnahmen im Bereich Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge geben soll und dass diese so weit wie möglich mit den vorhandenen Regelinstrumenten frühzeitig gefördert werden sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flüchtlinge - in erster Linie durch ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an Sprach- und Integrationskursen - darauf vorbereitet werden, an den Regelangeboten der Arbeitsförderung teilzunehmen und die Regelinstrumente bedarfsgerecht weiterentwickelt und flexibilisiert werden.
Asylbewerber/innen
Nach Ansicht der BAGFW muss die Zielsetzung eine zügige Heranführung der Asylbewerber/innen an den Arbeitsmarkt sein. Die Arbeitsverbote für Asylsuchende verhindern, dass die Betroffenen ihre Qualifikationen nutzen (De-Qualifizierung) und/oder neue erwerben können.
Anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte)
Für Asylberechtigte stehen die Angebote aus dem Rechtskreis des SGB II offen. Die Herausforderung besteht darin, den Flüchtlingen den theoretischen Anspruch auf die Leistungen auch praktisch zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, die Arbeitsgelegenheiten im SGB II weiterzuentwickeln. Die BAGFW hat hierzu bereits Vorschläge erarbeitet.[1]
Wohlfahrtspflege als Partner
Die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege sehen sich als wichtigen Akteur sowohl bei der allgemeinen Integration als auch bei der arbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen. Mit ihren Aufnahmeeinrichtungen, Beratungsstellen und Integrationsprojekten ist sie von Beginn des Eingliederungsprozesses nah an den Geflüchteten. Sie ist auch eine erfahrene Akteurin bei der Förderung von Menschen auf dem Weg ins Arbeitsleben. Sie hat jahrelange Erfahrung mit Arbeitsgelegenheiten und Arbeitsverhältnissen nach dem SGB II sowie begleitender und unterstützender Angebote nach dem SGB III.
Darüber hinaus bieten die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Feldern für Flüchtlinge, so dass sie auch nach entsprechender Vorbereitung der Personen als Arbeitgeberin auftreten kann.
[1] Positionierung der BAGFW zum Konzept der Bundesarbeitsministerin "Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern. Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit" vom 05.12.2014