Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes ist ein Meilenstein für eine moderne, digitalisierte Familienförderung. Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt, dass Familien nach der Geburt eines Kindes künftig spürbar entlastet, Verfahren beschleunigt und unnötige Bürokratie abgebaut werden sollen. Besonders positiv bewertet der DCV den Ausbau automatisierter Datenübermittlungen, die Fehlentscheidungen reduzieren und Rückforderungen vermeiden können.
Gleichzeitig weist der DCV darauf hin, dass sich die vorgesehenen Vereinfachungen ausschließlich auf das steuerrechtliche Kindergeld (EStG) beziehen. Für das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sind keine vergleichbaren Schritte geplant. Damit entwickeln sich beide Systeme auseinander – während EStG‑Kindergeld künftig digital und potenziell antragslos funktioniert, bleibt beim BKGG das schriftliche Antragserfordernis bestehen. Der Verband sieht hier weiteren Reformbedarf, um alle Familien gleichermaßen zu entlasten.
Auch das neue Verfahren selbst birgt Herausforderungen: Fehlerhafte Festsetzungen können strafrechtliche Risiken für Eltern nach sich ziehen, und die schrittweise Umsetzung – je nach Geburtsreihenfolge und technischer Verfügbarkeit – könnte zu schwer nachvollziehbaren Unterschieden zwischen Familien führen. Damit das antragslose Kindergeld seine volle Wirkung entfalten kann, empfiehlt der DCV einen sorgfältig gewählten Einführungszeitpunkt, klare Kommunikation, einen angemessenen Umgang mit Fehlentscheidungen sowie eine breitere Information über die Möglichkeit, Kontoverbindungen in der IdNr.-Datenbank zu hinterlegen.