Hildesheim, 08. Juli 2025. Gestern hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Pflegreform zum ersten Mal in Berlin getroffen. Die Caritas begrüßt diesen Schritt, weist aber darauf hin, dass die Einbindung der Praktiker:innen wichtig ist.
Dazu erläutert Manuela Kunze, Referentin Alten- und Gesundheitshilfe des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim: "Die Bund-Länder-AG zur Erarbeitung einer Pflegereform hat die Aufgabe, die Versorgung aller Pflege- und Hilfsbedürftigen auch in Zukunft nachhaltig zu sichern, indem die Pflegeversicherung langfristig finanziell stabilisiert wird. Sie arbeitet zudem an der Ausdifferenzierung der Leistungsangebote, der Unterstützung pflegender Angehöriger, an Präventionsmaßnahmen sowie Innovationen und Digitalisierung im Pflegebereich." Eine gemeinsame, koordinierte Strategie sei notwendig ist, um die Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen und die Versorgung nachhaltig zu sichern. "Was bisher fehlt, ist die Fachexpertise aus der Praxis - nämlich die Einbindung der Träger der Pflegeeinrichtungen über die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege in die Beratungen," so Kunze.
Der Deutsche Caritasverband verlangt einen "Zukunftspakt Pflege" mit dem Fokus auf Versorgungssicherheit und Finanzierung. Caritas Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: "Leider ist es traurige Realität, dass Pflegekassen und vor allem Sozialämter oft nur mit erheblicher Verzögerung zahlen. Daraus ergeben sich vor allem dann, wenn Pflegebedürftige in der Einrichtung zwischenzeitlich versterben, erhebliche Zusatzaufwände und Probleme für die Träger. Die schlechte Zahlungsmoral der Kostenträger bringt Pflegeeinrichtungen nicht nur an den Rand ihrer Liquiditätssicherung, sie gefährdet längst ihre Existenz."
Der Zukunftspakt sollte auch dazu beitragen, innovative Konzepte, die die Praxis entwickelt hat, zu fördern. Gefordert sind kreative Konzepte der wohnortnahen Pflege im Quartier, gerade auch im ländlichen strukturschwachen Raum. Bürokratieabbau und eine bessere Nutzung von Digitalisierung und KI eröffnen ungenutzte Spielräume für eine finanzierbare, leistungsfähige Pflege der Zukunft. So sollten Anträge von Pflegebedürftigen nur einmal gestellt werden nach dem Prinzip "once only", um Doppelprüfungen zu vermeiden.