Die große Zustimmung des Parlaments zur "Ehe für alle" wurde mehrheitlich damit begründet, dass niemanden etwas weggenommen werde.
Hier stellt sich in umgekehrter Richtung die Frage, ob homosexuellen Paaren bisher tatsächlich etwas "weggenommen" wurde, weil ihnen die bürgerliche Ehe nicht zugänglich war.
Letztlich ging es doch überhaupt nicht um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, die ist doch längst vollzogen.
Was hier mehrheitlich vollzogen wurde, ist die Schleifung eines Instituts. Denn mit dieser scheinbar fortschrittlichen Entscheidung wurde der >besondere Schutz von Ehe und Familie< (vgl. Art. 6 GG) aus den Angeln gehoben. Zur Frage, was die Ehe ist, äußerte sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 noch unmissverständlich: Die Ehe kann nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Denn der Ehe, so die Karlsruher Richter, wohne als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner inne.
Die Befürworter der "Ehe für alle" haben also nicht nur für die Überwindung einer angeblichen Homophobie und eine zukunftsfähige Gesellschaft gekämpft, sondern eine gesellschaftliche Umwälzung eingeleitet. Der Jubel der rot-rot-grünen Parlamentarier über diesen vermeintlichen "Sieg" hat dies sehr deutlich gemacht. Die überschwänglichen Reden über Liebe, Verantwortung, Familie und gegenseitige Besorgtheit klingen zweifellos großartig, sie sind aber vorgeschoben. Denn ein Kind aufzuziehen ist kein Recht, sondern eine Aufgabe.
Bislang gilt und daran werden auch politisch-ideologische Mehrheiten und technischer Fortschritt nichts ändern: Die Ehe ist die einzige Verbindung, die drauf gerichtet ist, auf natürliche Weise Kinder hervorzubringen. Dass heutzutage Kinder auch mit nur einem Elternteil auskommen müssen, ändert nichts daran, dass Kinder Vater und Mutter brauchen.
Allein die Tatsache, dass anonym gezeugten oder adoptierten Kindern das Recht eingeräumt wird, ihre biologischen Eltern kennenzulernen, bezeugt doch, dass Vater und Mutter maßgeblich sind.
Nein: In dieser Auseinandersetzung ging es nicht um die Überwindung von Diskriminierung homosexueller Lebenspartnerschaften noch stand das Kindeswohl im Vordergrund, es ging allein um die Durchsetzung einer verbrämten Ideologie.
Die Folgen dieser politischen Entscheidung werden weit reichen. Insofern wird es nicht nur mit einer Begriffsausweitung oder einer verfassungsrechtlichen Änderung getan sein. Die Entscheidung berührt das Fundament unseres Gemeinwesens. Die Sicht auf Ehe und Familie wurde grundlegend verändert und das nur, um mit dem Zeitgeist mithalten zu können und vor allem, um koalitionsfähig zu bleiben.
Das mag in der Tat für manche eine Gewissensentscheidung sein!
Dr. Roland Batz