Welche Arbeiten dürfen schwangere Frauen nicht ausüben?
Das Mutterschutzgesetz schränkt den Arbeitseinsatz von schwangeren Frauen überall da ein, wo ihre Gesundheit oder die ihres Kindes gefährdet ist.
So dürfen werdende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sind. Dazu zählen:
- das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten, die in immer gleicher Körperhaltung ausgeführt werden,
- Akkordarbeit,
- Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Tempo oder der Einsatz auf Beförderungsmitteln,
- Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit.
Auch für stillende Mütter gilt ein besonderer Arbeitsschutz. Ihnen sind darüber hinaus zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten für das Stillen frei zu geben.
In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin dürfen schwangere Frauen nicht beschäftigt werden. Auf eigenen Wunsch hin können schwangere Frauen ihre Tätigkeit bis zur Geburt des Kindes fortführen.
Ein Beschäftigungsverbot gilt acht Wochen nach der Geburt.
Für die Zeit der Mutterschutzfristen erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld, das über die Krankenkassen beantragt werden muss.