Was ist eine Abtretung?
Banken verlangen in der Regel bei einem Kreditabschluss die Unterzeichnung einer so genannten Sicherungsabtretung (vgl. § 400 Bürgerliches Gesetzbuch). Die häufigste Form der Sicherungsabtretung ist die Lohn- und Gehaltsabtretung. Prüfen Sie in Ihrem Kredit- oder Darlehnsvertrag, ob dieser Passus von Ihnen unterzeichnet wurde.
Die Abtretung ist eine freiwillige Willenserklärung, in der Regel sind jedoch bei der Vergabe von Krediten bereits Abtretungsklauseln im Vertrag enthalten.
Auch Inkassobüros versuchen häufig, die Unterschrift für eine Abtretung zu erhalten. Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie sich bei der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle informieren.
Mit der Abtretungsunterzeichnung will sich der Gläubiger schon frühzeitig den pfändbaren laufenden Lohn- und Gehaltsanteil sichern. Sollten Sie den Zahlungen der Kreditraten nicht mehr nachkommen, so kann der Gläubiger allein durch Vorlage der Abtretungserklärung beim Arbeitgeber den pfändbaren Betrag Ihres Lohnes verlangen.
Im Gegensatz zu der Lohnpfändung wird hier kein Vollstreckungsverfahren durchlaufen und es wird kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss benötigt. Der Gläubiger kann mit der Abtretungserklärung also viel schneller an Ihren pfändbaren Lohnanteil kommen.
Sollten Sie eine Abtretungsklausel unterzeichnet haben, so lassen Sie diese auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit hin prüfen.