EU will angemessene Mindestlöhne in allen Mitgliedstaaten
Mindestlöhne in angemessener Höhe haben nicht nur eine positive soziale Wirkung. Sie tragen auch dazu bei, längerfristige Niedrigeinkommen zu verhindern, die mit zu den Hauptauslösern von Ver- und Überschuldung zählen (vgl. Destatis, Tabelle 3). Angemessene Mindestlöhne dienen auch der Schuldenprävention.
Die Corona-Krise hat insbesondere Branchen mit hohem Anteil von Geringverdienenden, wie Reinigungsdienste, Einzelhandel, Gesundheitswesen, Langzeitpflege und Heimbetreuung, hart getroffen. Angemessene Mindestlöhne könnten verhindern, dass Beschäftigte trotz Erwerbstätigkeit in Armut geraten. Dies ist nicht nur während der Krise wichtig, sondern ist auch für eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung.
Langfristig profitiert die gesamte Bevölkerung der EU
Mittel- und langfristig profitieren davon nicht nur die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst, sondern die gesamte Gesellschaft: Die Lohnungleichheit würde sich verringern, die Binnennachfrage gestützt und Arbeitsanreize gestärkt. Angemessene Mindestlöhne trügen auch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei, da mehr Frauen als Männer einen Mindestlohn erhalten und angemessene Mindestlöhne das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern verringern.
Zwar gibt es in allen EU-Mitgliedstaaten heute schon Mindestlöhne. In vielen Mitgliedstaaten sind die Regelungen bisher jedoch unzureichend oder es gibt Lücken beim Mindestlohnschutz. Dies will die jetzt vorgeschlagene Richtlinie verbessern. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wird nun im Gesetzgebungsverfahren dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt.