Bank für Kirche und Caritas
- Wer bekommt bei Ihnen ein Konto, wer nicht?
Die Bank für Kirche und Caritas bietet die Kontoführung für Mitarbeiter in kirchlich-caritativen Einrichtungen der katholischen (Erz-)Bistümer Deutschlands an. Dabei berücksichtigt sie die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (siehe www.zka.de) zum „Girokonto für jedermann“. - Was kostet ein normales Girokonto im Monat?
Die Kontoführung ist kostenfrei, lediglich die Ausgabe einer Scheckkarte („VR-BankCard“) wird mit fünf Euro jährlich berechnet. - Wann wird ein Konto gekündigt?
Eine Kündigung erfolgt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der für die Bank die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. - Hat der Verbraucher die Möglichkeit, gegen eine Kontoablehnung oder Kontokündigung Beschwerde einzulegen, und wenn ja, wird er darüber entsprechend informiert?
Die Kunden haben die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Im Rahmen des existierenden Beschwerdemanagements wird der Verbraucher auch abschließend über die Beschwerdeentscheidung informiert. - Gibt es ein spezielles Kontoangebot für „Problemkunden“?
Auch für Problemkunden gilt das Girokontoangebot wie für die reguläre Kundschaft; ein spezielles Produkt besteht nicht.