Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag reichen zum Leben nicht aus.
Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei dem örtlich zuständigen Jobcenter.
Wenn Sie Bürgergeld erhalten, werden Ihnen Leistungen zur Bildung und Teilhabe auf Antrag weiterhin gezahlt.
Beachten Sie aber, dass Kinderzuschlag und/oder Wohngeld dann nicht mehr gezahlt werden.