Glossar: Sozialrecht
Wohngeld
Als Wohngeld wird der Zuschuss zur Miete für Menschen mit niedrigem Einkommen bezeichnet. Wer staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. In diesem Fall werden Miete und Nebenkosten bereits vom Jobcenter übernommen.
Der Antrag auf Wohngeld muss bei der Wohngeldstelle gestellt werden.