Im Arbeitskreis der Caritas-Stiftungen setzt man auf gute Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung. Nur so kann in Zeiten des Niedrigzinses effektiv und erfolgreich Stiftungskapital für Hilfebedürftige verwaltet und eingesetzt werden.
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Die Reform des Stiftungsrechts birgt viele Vorteile. Die Regelungen gelten bundesweit einheitlich, Stifterinnen und Stifter können flexibler agieren und die Organmitglieder werden besser geschützt.
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Die Turbulenzen auf den Kapitalmärkten haben auch bei gemeinnützigen Stiftungen zum Umdenken geführt. Um ihren Stiftungszweck zu erfüllen, müssen sie Kapitalerträge erwirtschaften. Wie aber lassen sich Chancen und Risiken einigermaßen gleich verteilen?
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So vielfältig und zahlreich wie die geförderten Projekte sind auch die Stiftungsmodelle, die sich in der Caritas entwickelt haben. Im Jahr 2013 wurden aus dem gesamten Stiftungskapital 4,5 Millionen Euro für soziale Arbeit ausgeschüttet.
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