Im Jahr
2005 lag die Armutsquote der Bevölkerung in Deutschland im Schnitt bei 14,3
Prozent.
[1]
Für Familien mit Kindern unter 14 Jahren lag sie um die Hälfte höher, nämlich
bei 21,7 Prozent. Sind beide Eltern erwerbstätig, liegt die Armutsquote bei 5,7
Prozent, war ein Elternteil erwerbstätig, bei 23,9 Prozent, sind beide Eltern
nicht erwerbstätig, bei 80,1 Prozent.
Das
Gesundheitsrisiko Armut gilt besonders für Kinder. Aus der bisher größten
deutschen Kinder- und Jugend-Gesundheitsstudie (KiGGS)
[2]
im Auftrag der Bundesregierung geht hervor, dass Kinder aus Familien mit
Migrationshintergrund und sozial schwachen Elternhäusern besonders vielen
Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Diese Kinder leiden besonders an
Übergewicht, Zahnerkrankungen und Bewegungsmangel.
Fast
zwei Millionen Kinder unter 15 Jahren wachsen am Rande der Wohlstandsgesellschaft
auf. Sie leben in Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld
beziehen. Nach Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und
Jugendberufshilfe (BIAJ) sind das rund 16 Prozent aller Kinder in Deutschland.
[3]
Einen besonders deutlichen Anstieg von Sozialgeldempfängern/-innen gab es
demnach in den wirtschaftlich starken Ländern Baden-Württemberg und Bayern. Die
Zahlen belegen eindeutig, dass die ärmeren Familien mit Kindern vom
wirtschaftlichen Aufschwung faktisch nicht profitieren. Sondern im Gegenteil,
infolge von Hartz IV müssen Familien mit gleich bleibend geringem Einkommen die
anhaltend hohen Lebenshaltungskosten bewältigen.
Das
Statistische Landesamt Baden-Württemberg bestätigt für Baden-Württemberg, dass
es eine deutliche Ungleichverteilung des umgerechneten Pro-Kopf-Einkommens
(Äquivalenzeinkommen) gibt. 1,5 Millionen Menschen in Baden-Württemberg sind
von relativer Armut betroffen.
[4]
Die Armutsgefährdungsschwelle je Einwohner/-in liegt in Baden-Württemberg bei
895 Euro (Deutschland 856 Euro). D.h., dass eine alleinstehende Person, die
monatlich weniger als 895 Euro zur Verfügung hat, von relativer Armut betroffen
ist.
Für
Kinder in einer Familie, die Hartz IV bekommt, sieht es wie folgt aus:
·
Einem
Kind unter 14 Jahren stehen 205 Euro Sozialgeld für die Lebenshaltungskosten
monatlich zur Verfügung. Davon stehen für Essen und Trinken 2,71 Euro zur
Verfügung (0,59 Euro für Frühstück, je 1,06 Euro für Mittag- und Abendessen).
Ein Mittagessen in Schulen kostet häufig schon 2,50 Euro.
·
0,28
Euro stehen am Tag für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung (8,42 monatl.).
Die Monatskarte für Schüler/-innen in Stuttgart kostet 32,15 Euro.
·
Für
ein Fahrrad steht monatlich 1 Euro zur Verfügung, d.h. für ein Fahrrad welches
nur 50 Euro kostet, müsste vier Jahre lang gespart werden.
·
Für
Bekleidung stehen 14,73 Euro, für Schuhe 4,55 Euro, für Sport- und
Freizeitveranstaltungen 3,76 Euro im Monat zur Verfügung. Das reicht für zwei
Stunden Schwimmbadbesuch.
Johanna
Thie
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Existenzsicherung