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neue caritas Zusatzrente

Ausgliederungen schwächen kirchliche Zusatzversorgung

Der Übergang zum kapitalgedeckten System war ein Schritt, um die KZVK zukunftsfest zu machen. Doch neben den Auswirkungen der Finanzkrise und demografischen Entwicklungen bedroht der Trend zum Outsourcing die kirchliche Zusatzrente.

Im Jahr 2002, als die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) vom Umlagesystem auf ein kapitalgedecktes System umgestellt hat, war die Welt noch in Ordnung. Zwar reichte das vorhandene Kapital nicht aus, um sofort eine vollständige Kapitaldeckung zu erreichen, die Renditen um acht Prozent pro Jahr ließen jedoch erwarten, dass die Deckungslücke schnell zu schließen sei. Doch es kam anders.

Die Entwicklung der KZVK Köln wird seitdem von drei wesentlichen Faktoren beeinflusst: der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, der Veränderung des Ar­beitsmarktes in Deutschland sowie der gestiegenen Lebenserwartung.

Die Versorgungszusage in der Pflichtversicherung umfasst eine Verzinsung von 5,25 Prozent in der Anwartschaftsphase und 3,25 Prozent während des Rentenbezuges sowie eine jährliche Steigerung der Renten um ein Prozent. Um dies gewährleisten zu können, muss eine Rendite von circa 4,6 Prozent in der Kapitalanlage erzielt werden.

Finanzmarktkrise ließ ­Erträge einbrechen

Durch die Krise auf den Finanzmärkten brachen die Kapitalerträge massiv ein. Die Einbrüche auf dem Aktienmarkt führten auch bei der KZVK zu erhöhtem Ab­schreibungsbedarf. Obwohl sich der Aktienmarkt in den Jahren 2009 und 2010 teilweise erholt hat, erzielte die Kasse im Jahr 2009 nur eine Nettorendite von 4,28 Prozent. Im Ergebnis: Durch den schwachen Kapitalmarkt vergrößerte sich zuletzt die Deckungslücke.

Zahl der an KZVK beteiligten Rechtsträger sinkt

Betrachtet man die Zahlen aus den veröffentlichten Geschäftsberichten der letzten Jahre, so fällt Folgendes auf: Die Anzahl der beteiligten Rechtsträger nimmt seit 2007 regelmäßig ab - von 9300 im Jahr 2006 auf 8864 im Jahr 2009. Dieser Rückgang ist vor allem durch Konsolidierungsmaßnahmen in den Bistümern, zum Beispiel durch Auflösung von Pfarrgemeinden und durch Fusionen, begründet.

Gleichzeitig ist die Anzahl der Pflichtversicherten gestiegen: von 440.681 im Jahr 2005 auf 483.527 am 31. Dezember 2010.

Im Jahr 2010 betrug die Anzahl der beitragsfrei Versicherten 534.240 (2006: 454.078). Dies sind Versicherte, die mindestens 60 Monate bei der KZVK versichert waren und vor dem Erreichen des Rentenbeginns ausgeschieden sind.

Als Letztes noch ein Blick auf die Einnahmen durch die Beiträge zur Pflichtversicherung und den durchschnittlichen Jahresbeitrag pro Pflichtversicherten (siehe Tabelle unten).

Die Steigerungen sind durch Vergütungsanhebungen, Bewährungs- und Stufenaufstiege verursacht.

Betrachtet man die Zusammensetzung der Träger, also der Beteiligten, näher, so ist festzustellen, dass 75,7 Prozent der Versicherten den sonstigen Rechtsträgern im Sinne des Artikels 2 der Grundordnung zuzurechnen sind. Dieser Anteil dürfte zu 99 Prozent der Caritas zuzuordnen sein.

Der Wettbewerbsdruck, der den Sozialmarkt prägt, verführt immer mehr Träger zur Suche nach Kostensenkungspotenzialen. Da die Personalkosten den größten Kostenfaktor darstellen, geraten diese zwangsläufig ins Blickfeld. Dadurch entwickelt sich hier ein zusätzliches Risiko für die betriebliche Zusatzversorgung.

Bereits jeder zehnte Träger betreibt eine Servicefirma

Im Oktober 2010 legte das Caritas-Tarifins­titut eine Studie vor, die auf einer Befragung aller Caritas-Einrichtungen in den Bereichen der Regionalkommissionen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Ost in den Jahren 2008/2009 basiert. Glaubt man der Studie, so betreibt mittlerweile fast jeder zehnte Träger eine Leiharbeits- oder Servicefirma. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch deutlich höher liegen, da nur rund ein Drittel der Befragten die Fragebögen zurücksandte.

Nach der Studie beträgt der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden, die nicht oder nicht mehr nach den AVR Caritas vergütet werden, bereits 4,9 Prozent, während im Bundesdurchschnitt in allen Betrieben 2,3 Prozent der Beschäftigten in der Leiharbeit tätig sind.1 Dem Verfasser, der mit den Berliner Verhältnissen gut vertraut ist, sind Einrichtungen der Caritas be­kannt, die bis zu 30 Prozent der Mitarbeitenden im Krankenhausbereich und bereits über 50 Prozent im Altenpflegebereich außerhalb der AVR und damit auch ohne zusätzliche betriebliche Altersversorgung beschäftigen. Insgesamt verfügen alle katholischen Krankenhäuser in der Stadt über mindestens eine Service- beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft, ferner der Diözesanverband und der größte Altenpflegeträger. Aus dem Bistum Münster sind ähnliche Verhältnisse bekannt.

Auch sind der KZVK Fälle bekannt, bei denen die Anmeldung neuer Mitarbeitender zur KZVK unterbleibt, obwohl sie eine Vergütung nach AVR erhalten.

Was sind die Auswirkungen?

Für die Mitarbeitenden:
Mitarbeitende, die neu für die Ser­vicegesellschaften eingestellt wurden, erhalten in der Regel keine betriebliche Altersversorgung. Die Gehälter sind "angemessen", werden auf dem ersten Weg festgelegt, oder es werden Vergütungen in Anlehnung an Branchentarife bezahlt. Besonders beliebt war in der Vergangenheit der Zeitarbeitstarif des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGZP). Dieser wurde durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts infrage gestellt. Inzwischen wird auch gern der Zeitarbeitstarif des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) benutzt. Nur die wenigsten Firmen jedoch unterliegen einer tatsächlichen Tarifbindung durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband: Überwiegend befinden sie sich in unmit­telbarer Trägerschaft ihrer kirchlichen Mütter, die auch die Geschäftsführungen stellen.

Diese Mitarbeitenden können aus rechtlichen Gründen nicht bei der KZVK versichert werden, da die KZVK sonst selbst ihren kirchlichen beziehungsweise öffentlich-rechtlichen Charakter aufgeben müsste. Damit würden zahlreiche Privilegien (zum Beispiel Mehrwertsteuerbefreiung, Rechtsaufsicht durch den Verband der Diözesen Deutschlands/VDD, Gewährsträgerhaftung statt Eigenkapital) entfallen und die Kasse unterläge voll dem Wettbewerb wie private Versicherungsunternehmen. Zudem würde sie dann der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unterliegen.

Mitarbeitende, die aus der Beschäftigung in einer kirchlichen Einrichtung in eine Service-GmbH gedrängt werden oder bei einer Fusion in eine nichtkirchliche Einrichtung übergeleitet werden, können weiter versichert bleiben, wenn der Träger eine partielle Beteiligung bei der KZVK eingeht. Auf diese Möglichkeit sollte bei Betriebsübergängen stets geachtet werden. Wird keine partielle Beteiligung abgeschlossen, behalten Mitarbeitende, für die bereits 60 Monate Beiträge geleistet wurden, ihre Anwartschaft. Sie sind dann beitragsfrei versichert. Bei Mitarbeitenden, die weniger als 60 Monate versichert waren, verfällt der Anspruch.

Für die Kasse:
Werden neue Mitarbeitende nicht mehr bei der KZVK versichert, verändert sich die Versichertenstruktur. Der Versichertenbestand wird dadurch immer älter und teurer. Doch Beiträge, die für jüngere ­Mitarbeitende eingezahlt werden, erwirtschaften durch die lange Laufzeit bis zum Rentenbeginn durch den Zinseszinseffekt höhere Erträge. Die Kasse hat dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Sie müsste die Beiträge für die vorhandenen Versicherten erhöhen, voraussichtlich statt 4,4 Prozent ab 2011 auf 5,0 Prozent und ab 2013 statt auf 4,8 Prozent auf 5,4 Prozent. Diese Erhöhungen um 0,6 Prozent wurden vom ­Aktuar der Kasse versicherungsmathematisch ermittelt. Auch die Notwendigkeit einer Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden ist künftig dann nicht mehr auszuschließen. Die zweite Möglichkeit, nämlich eine Leistungsabsenkung, scheidet augenblicklich aus, da satzungsgemäß eine Leistung wie für den öffentlichen Dienst zu erbringen ist.

Für Gewährsträger und Beteiligte:
Für den Fall, dass Träger weiter massiv ausgründen, müsste die kirchliche Kasse die oben genannten
Zusatzbeiträge (+0,6 Prozent) tatsächlich erheben. Auch ist denkbar, dass Träger ganz die Kirchlichkeit von Einrichtungen aufgeben, würde ihnen die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ein Wahlrecht einräumen. Dann ist die Kasse gezwungen, die Beteiligung zu kündigen. Dies würde zur sofortigen Fälligkeit von Ausgleichsbeträgen für den vorhandenen Versichertenbestand führen - und die meisten Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Insolvenz. Oder aber die Kasse folgt den Trägern und ermöglicht die Weiterversicherung, würde dafür aber ihre eigene Kirchlichkeit aufgeben müssen.

Die Kasse verfügt über kein Eigenkapital. Das gesamte Kapital besteht aus Beiträgen. Müsste die Kasse ihre Kirchlichkeit aufgeben, weil den Trägern ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zur Kirche eingeräumt wird, würden sämtliche Regeln gelten, denen sich private Versicherer unterwerfen müssen (Versicherungsaufsichtsgesetz). Dann müsste die Deckungslücke von 1,122 Milliarden Euro kurzfristig aufgefüllt werden und zusätzlich ein Eigenkapital von mindestens vier Prozent der Deckungsrückstellung (s. Kapitalausstattungsverordnung) gebildet werden. Nach dem Stand 2009 wären dies etwa insgesamt 1,7 Milliarden Euro.

Zusätzlicher Kostenfaktor: die längere Lebenserwartung

Völlig normal ist es für eine relativ junge Kasse wie die KZVK mit Gründungsjahr 1976, dass die Anzahl der Renten­bezieher(in­nen) (zuletzt 120.845 am 31. Dezember 2010) von Jahr zu Jahr zunimmt. Für den Einzelnen erfreulich, für die Kasse jedoch ein zusätzlicher Kostenfaktor ist die ständig zunehmende Lebenserwartung. So steigt die Rentenbezugsdauer, während die Zeit der Beitragszahlung relativ konstant bleibt. Die KZVK hat diese demografische Entwicklung beobachtet und darauf reagiert. Durch die Umstellung auf die allgemein in der betrieblichen Altersversorgung verwendete Generationentafel 2005 G wurde diesem Risiko Rechnung getragen.

Auch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wird diese biometrische Entwicklung nicht wesentlich beeinflussen.

Beitragserhöhungen als ­notwendige Anpassung

Nachdem seit der Umstellung auf das Punktemodell bis zum Jahr 2010 die Beiträge konstant gehalten werden konnten, musste sich auch die KZVK den veränderten Bedingungen in der Finanzwelt und auf dem Arbeitsmarkt anpassen. Zusätzlich musste sie wie alle Versicherer in der Rentenversicherung auf die demografische Entwicklung reagieren.

Am 1. Januar 2011 sind die Beiträge im Gebiet West von 4,0 Prozent auf 4,4 Prozent gestiegen. Das Sanierungsgeld von 0,75 Prozent auf 1,35 Prozent. Ab 2013 steigt der Beitrag dann nochmals auf 4,8 Prozent. Im Gebiet Ost wurden die Beiträge am 1. Januar 2011 von 3,4 Prozent auf 4,1 Prozent angehoben, am 1. Januar 2012 steigen sie auf 4,4 Prozent. Ab 2013 ist auch dort ein Beitrag von 4,8 Prozent aufzubringen. Der Beitragszuschuss Ost beträgt 2011 0,6 Prozent und letztmalig 2012 0,3 Prozent. Dieser wird zu je einem Drittel vom VDD, den Beteiligten West und durch die Versichertengemeinschaft finanziert.

Insgesamt hat damit die KZVK eine ­leider notwendige Anpassung zur dauerhaften Sicherstellung ihrer Leistungsverpflichtungen vollzogen. Verglichen mit den Beitragssätzen anderer kommunaler oder kirchlicher Pensionskassen liegen die neuen Beiträge immer noch in einem güns­tigen Bereich. Dennoch bedeuten diese Steigerungen eine Erhöhung der Personalkosten.

Für die Versicherten bedeutet dies bei sinkenden gesetzlichen Renten zunächst eine Absicherung der betrieblichen Zusatzrente durch die KZVK, die sie im Alter dringender denn je benötigen werden.

Träger dürfen sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen

Die Tatsache aber, dass sich einige Träger durch massives Ausgliedern und zusätzliches Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen, schadet zusätzlich denen, die ihre Verpflichtung zu sozialem Handeln ernst nehmen. Auch schadet dies der Volkswirtschaft insgesamt, denn mangelnde Altersvorsorge, sinkende oder stagnierende Sozialversicherungsbeiträge durch Lohndumping hindern auch die Sozialversicherungsträger an einer auskömmlichen Finanzierung der Erbringer sozialer Dienstleistungen und führen zu Altersarmut. So bleibt nur die Hoffnung, dass wenigstens innerhalb der katholischen Kirche und ihrer Caritas ein notwendiger Selbstreinigungsprozess einsetzt, der die schlimmsten Auswüchse verhindert, um weitere Schäden und Belastungen für die Gesamtheit aller kirchlichen Einrichtungen und Dienste zu vermeiden. Dies beginnt mit der geplanten Novellierung der Grundordnung.

Anmerkung

1. Die in Service­firmen von Caritas-Einrichtungen Beschäf­tigten werden in der Regel ausschließlich an die Mutter-Einrichtung verliehen. Diese spart so massiv Personalkosten ein (geringere Vergütung und Sozialabgaben, keine Zusatzversorgung). Auch die Mehrwertsteuer, die bei einem Fremddienstleister fällig würde, entfällt. Eine kommerzielle Verleihung an Dritte wie bei Zeitarbeitsfirmen findet allgemein nicht statt.

Autor/in:

  • Andreas Jaster
Zuletzt geändert am:
  • 06.02.2012
neue caritas Ausgabe 05/2011 neue caritas
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