Glossar: Schulden
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, mit dem der Gläubiger (beispielsweise eine Bank, Firma oder Privatperson) die ihm zustehende Forderung gegenüber dem Schuldner durchzusetzen versucht. Hierzu muss der Gläubiger im Besitz eines Titels sein. Das kann ein Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil oder eine notarielle Urkunde sein.
Zu den Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gehören:
Sachpfändung
- Dabei kommt der Gerichtsvollzieher nach Ankündigung in die Wohnung und schaut nach Gegenständen, die bei einer Versteigerung einen annehmbaren Erlös bringen. Diese Gegenstände werden oft nicht sofort mitgenommen, sondern mit einem Pfandsiegel versehen. Das wird oft auch als "Kuckuck" bezeichnet.
Lohn- und Gehaltspfändung
- Der Gläubiger (z. B. Bank, Firma, Behörde…) beantragt dazu bei Gericht, dass ein Teil des Lohns des Schuldners gepfändet wird.
Kontopfändung
- Der Gläubiger beantragt bei Gericht, dass die Geldeingänge auf dem Konto des Schuldners gepfändet werden. Durch Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto kann der Schuldner den Pfändungsfreibetrag behalten.
Abgabe der Vermögensauskunft (früher: "Eidesstattliche Versicherung")
- Dabei muss der Schuldner wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über seine Vermögenssituation machen.