Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Ihnen vertraute Person, die in Ihrem Namen handeln kann. Sie springt ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie zum Beispiel auf Verträge, Bankangelegenheiten (beachten Sie, dass viele Kreditinstitute auf eigene Konto-/Depotvollmachten bestehen) oder den Einzug in ein Pflegeheim. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie notariell beglaubigt sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken, zur Aufnahme von Darlehen oder für andere Bankgeschäfte berechtigen soll. Die Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Aussagen auch weiterhin Gültigkeit haben. Wenn ja, sollten Sie dies durch die Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigen.
Weitere Infos zur Vorsorgevollmacht in einfacher Sprache finden sie auf der Website des SKM Freiburg.