Glossar: Sozialrecht
Mehrbedarf
Menschen in bestimmten Lebenslagen erhalten im Rahmen des Bürgergeldes neben dem Regelbedarf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für ihren erhöhten Bedarf (sogenannten Mehrbedarf, § 21 SGB II). Mit dem Mehrbedarf sollen typischerweise auftretende Bedarfssituationen abgedeckt werden, die nicht bei der Regelleistung berücksichtigt werden. Es werden folgende Mehrbedarfe unterschieden:
- Mehrbedarf für werdende Mütter,
- Mehrbedarf für Alleinerziehende,
- Mehrbedarf für Personen mit einer Behinderung,
- Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung,
- Mehrbedarf für unabweisbaren, besonderen Bedarf,
- Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung.