Sie können folgende Leistungen beantragen:
- Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle - und gegebenenfalls Kinderzuschlag -
oder
- Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter.
Bei geringem Einkommen ist Wohngeld grundsätzlich eine vorrangige Leistung vor Arbeitslosengeld II. Erhalten Sie aber durch das Wohngeld weniger Geld als durch Arbeitslosengeld II, so können Sie selbst entscheiden, was von beiden Sie in Anspruch nehmen möchten.
Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das Einkommen (auch Zinseinkünfte oder Ähnliches) zugrunde gelegt, beim Arbeitslosengeld II ist auch die Höhe des Vermögens ausschlaggebend.