Glossar: Kinder und Jugendliche
Hilfeplanung
In der Kinder- und Jugendhilfe werden im Hilfeplan für das betroffene Kind oder den/die Jugendliche(n) der erzieherische Bedarf, die Art der Hilfe und die notwendigen Leistungen festgestellt.
Der Gesetzgeber schreibt den Jugendämtern vor Anwendung der Hilfe zur Erziehung vor, ein ordentliches Hilfeplanverfahren durchzuführen. Dabei werden die persönliche Notwendigkeit und die Eignung von Hilfemaßnahmen überprüft.
Neben dem Kind bzw. Jugendlichen werden seine Erziehungsberechtigten ebenso an der Hilfeplanung beteiligt wie eventuell noch erforderliche Personen sowie Dienste und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung.